Demokratiesicherung und begrenzte Einzelerm?chtigung
Im vierten und vorletzten Augsburger Rechtsgespr?ch zum Oberthema ?Rechtspolitik und Rechtsetzung“ diskutierte Prof. Dr. Eva Wagner unter dem Titel ?Demokratiesicherung und begrenzte Einzelerm?chtigung: Der European Media Freedom Act (EMFA) im Spiegel seiner Kompetenzdebatte“ das Spannungsverh?ltnis zwischen dem prim?rrechtlichen Prinzip der begrenzten Einzelerm?chtigung und den jüngst verabschiedeten EMFA. Auch wenn das Ziel einer europ?ischen Verfassung von Medienfreiheit und -pluralismus hehr sei, so komme seine Verfolgung doch zu einem hohen Preis. Denn ob sich die Kompetenz für den EMFA auf die Kompetenz zur Binnenmarktharmonisierung in Art. 114 AEUV stützen lasse, sei angesichts des mit dem EMFA prim?r verfolgten Schutzes der demokratischen und kulturellen Funktion von Medien doch sehr fraglich. Für letztere fehle es der EU vielmehr gerade an einer Kompetenz. Dies unterstreiche den Trend zu einer Erweiterung und Konstitutionalisierung des Europ?ischen Projekts, bei welcher sich die Union nicht von ihren Kompetenzen, sondern von ?pressing needs“ leiten lie?e. Es bleibe zu hoffen, dass die praktischen Erfolge des Gesetzes diese Aufweichung der Kompetenzgrenzen Wert seien. ?