Wohnungssuche
Ein gro?er Teil der Vorbereitung Ihres Forschungsaufenthaltes ist die Wohnungssuche.
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Bitte informieren Sie sich frühzeitig!
Der Wohnungsmarkt in Augsburg ist aufgrund der hohen Studierendenzahlen und der unmittelbaren N?he zu München sehr angespannt. Insbesondere m?blierter Wohnraum ist oft schwer zu bekommen und ist schnell wieder vom Markt. Es ist deshalb empfehlenswert sich m?glichst frühzeitig um eine Unterkunft zu bemühen.
Unser Service
Wir bieten in erster Linie anf?ngliche L?sungen an. Vermittelt wird ausschlie?lich m?blierter Wohnraum, der für den Beginn des Aufenthalts in Augsburg gedacht ist. Dies kann je nach pers?nlichen Pr?ferenzen mit einigen Kompromissen in Bezug auf Gr??e, Ausstattung oder Lage der Unterkunft einhergehen.
Ihre Wohnungssuche
Für Forschende, die sich kürzer als ca. 8 Wochen in Augsburg aufhalten, kann i.d.R. keine Vermittlung übernommen werden. Auch die Bearbeitung von sehr kurzfristigen Anfragen (ca. 4 Wochen vor geplanter Anreise) ist uns i.d.R. nicht m?glich. In diesen F?llen k?nnen wir jedoch hilfreiche Informationen und Tipps für die selbstst?ndige 足球竞彩网_365bet体育在线投注-【中国科学院】 zur Verfügung stellen.
G?stewohnungen
Es gibt einige wenige Wohnungen auf dem Campus für Forschende, die weder einen Arbeitsvertrag mit der UniA haben, noch hier eingeschrieben sind. Anfragen sowie Buchungen erfolgen ausschlie?lich über Ihren gastgebenden Lehrstuhl. Weitere Infos und den Kontakt findet Ihr Lehrstuhl hier:
Studierendenwohnheime
Lediglich an der UniA immatrikulierte Promovierende k?nnen sich semesterweise für Wohnheimpl?tze bewerben, insofern ihr monatliches Einkommen den §13 BAf?G-H?chstsatz (seit WS 22/23: 934,- EUR) nicht übersteigt. Hier geht es zur Bewerbung:
Mietkosten in Augsburg
Erfahrungsgem?? werden in Augsburg für m?blierten Wohnraum folgende Mieten/Monat veranschlagt:
Ab 450 EUR – WG-Zimmer
Ab 650 EUR – Studio (1 Zimmer)
Ab 1000 EUR – 2 Zimmer (getrennter Schlafbereich)
Ab 1400 EUR – 3 Zimmer (2 Schlafzimmer)
Mietvertr?ge
Ein Mietvertrag wird direkt mit dem Wohnungsanbieter abgeschlossen. Sie sind hierbei selbst für die ?berprüfung auf Richtigkeit verantwortlich. Auch die rechtzeitige Beendigung des Mietvertrags liegt in Ihrer Verantwortung. Bei Unsicherheiten oder Unklarheiten k?nnen Sie jederzeit unsere Einsch?tzung einholen.
Finanzierung und Seriosit?t
Sobald ein Mietvertrag zustande kommt, müssen i.d.R. vor Ankunft eine Kaution und die erste Monatsmiete überwiesen werden. Vorsicht vor Betrug: Insbesondere bei Angeboten von Privatpersonen, sollte ohne rechtlich bindenden Vertrag kein Geldtransfer vorgenommen werden.
Wohnungsgeberbest?tigung
Bei Aufenthalten ab 3 Monaten ist dieses Dokument für die Anmeldung bei der Stadt innerhalb von 2 Wochen nach Ankunft erforderlich. Das sollte bei der Buchung von einer Unterkunft entsprechend berücksichtigt werden, da nicht alle Wohnungsanbieter diese Best?tigung ausstellen k?nnen (Hotels, Ferienwohnung etc.)
Visum und Aufenthaltsrecht
Nicht-EU-Staatsangeh?rige:
Eine Wohnung kann erst vermittelt werden, sobald ein gültiges Visum vorliegt.
Für eine Aufenthaltsgenehmigung muss Wohnraum von mind. 12m?/Person nachgewiesen werden.
Formular und Kommunikation
Bitte halten Sie uns stets auf dem Laufenden, was Ihre Wohnungssuche betrifft. Bei m?glichen Angeboten ist eine schnelle Entscheidungs- und Kommunikationsbereitschaft erforderlich, da Angebote i.d.R. nicht exklusiv reserviert werden k?nnen und somit schnell wieder verfallen.
Besuch von G?sten
Nicht in jeder Mietwohnung sind Besuche von G?sten erlaubt, da dies, je nach Dauer des Besuchs, Auswirkungen auf Verbrauchskosten haben kann.
Falls nicht im Mietvertrag festgelegt, sollten geplante Besuche in jedem Fall mit dem Wohnungsanbieter abgesprochen sein.
Ankunft und Schlüsselübergabe
Die Schlüsselübergabe wird individuell mit dem Wohnungsanbieter direkt vereinbart; die Ankunft sollte dementsprechend geplant werden.
Der Welcome Service steht aus rechtlichen Gründen nicht für die Schlüsselübergabe zur Verfügung.
Informationen für Vermieter*innen
Der Welcome Service der Universit?t Augsburg sucht stets m?blierten Wohnraum für international mobile Forschende, die an der Universit?t Augsburg einen Aufenthalt planen. Wir arbeiten dafür eng mit Vermieter*innen zusammen und bauen unser Netzwerk st?ndig weiter aus.
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Falls Sie an einer Zusammenarbeit mit dem Welcome Service in der Wohnraumvermittlung für internationale Wissenschaftler*innen interessiert sind, senden Sie uns bitte eine Nachricht ( welcome@aaa.uni-augsburg.de); Gerne stellen wir Ihnen unseren Service dann n?her vor.
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Wir freuen uns von Ihnen zu h?ren!
Allgemeine Informationen zum Wohnen in Augsburg
Hier k?nnen Sie eine Liste der g?ngigen Abkürzungen auf dem Wohnungsmarkt einsehen.
Bitte denken Sie daran, dass in der Regel eine Mietsicherheit/Kaution von bis zu drei Kaltmieten für den Zeitraum des Mietverh?ltnisses hinterlegt werden muss.
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Vorausgesetzt Sie hinterlassen die Wohnung, wie bei der Wohnungsübergabe bzw. im Mietvertrag vereinbart, erhalten Sie die volle Kaution nach Auszug wieder zurück.
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Bitte beachten Sie, dass bei von Ihnen verursachten M?ngeln und/oder starken Abnutzungsspuren, Teile der Kaution durch den*die Vermieter*in einbehalten werden k?nnen, um?aufgekommene?Sch?den zu beheben.
Wer seine Wohnung in Deutschland anmeldet, muss eine "Wohnungsgeberbest?tigung" vorlegen. "Wohnungsgeber" ist zum Beispiel Ihr Vermieter, eine vom Vermieter beauftragte Person oder der Hauptmieter der Wohnung, wenn Sie Untermieter sind.
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Bitte bringen Sie Ihren Reisepass und die ausgefüllte Wohnungsgeberbest?tigung mit, wenn Sie sich an- oder ummelden m?chten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bei der Vermittlung einer Mietwohnung ist?die Erhebung von Maklerprovisionen in Deutschland üblich. Hierbei gilt das sogenannte Bestellerprinzip; Der Makler oder die Maklerin wird von dem*rjenigen bezahlt, der*die seine Dienste bestellt hat.
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Im Regelfall steht dem Makler oder der Maklerin eine Provision zu, wenn er*sie mit der Vermietung einer Wohnung beauftragt wurde, dem Vermieter oder der Vermieterin einen Mietinteressenten pr?sentiert und es dann zum Abschluss eines Mietvertrags kommt.
In Deutschland wird ein Rundfunkbeitrag zur Finanzierung des ?ffentlich-rechtlichen Rundfunks, wie Radio, Fernsehen und Internet, erhoben.
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Die aktuellen Gebühren k?nnen über die jeweilige Beitragsanpassung eingesehen werden (letzter Stand vom August 2021: 18,36 EUR).
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Die Gebühr wird?monatlich?für jeden Haushalt unabh?ngig von der Anzahl der Personen und Anzahl der Ger?te im Haushalt erhoben.
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Wenn Sie nach Deutschland ziehen, müssen Sie sich im Internet oder per Post registrieren. Falls Sie sich nicht selbstst?ndig anmelden und falls nicht bereits vom Vermieter gemeldet, erhalten Sie automatisch eine Zahlungsbescheid nach Ihrer Anmeldung bei der Stadt.
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Einen Flyer zum Rundfunkbeitrag finden Sie hier. Weitere Informationen k?nnen Sie hier finden.
Augsburg?ist in verschiedene Stadtviertel aufgeteilt. Zur besseren Orientierung k?nnen Sie sich hier ?eine Karte mit Beschreibung der Stadtteile herunterladen.