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Die Beschlüsse gelten für

- die Studieng?nge des Institutes für Informatik

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Beschluss vom 06.05.2015

Wurde die Prüfungsanmeldung in Studis vers?umt, so kann in begründeten F?llen ein schriftlicher, unterschriebener Antrag auf Nachmeldung beim Prüfungsamt gestellt werden. Der Antrag muss sp?testens 2 Wochen nach Ende der Anmeldefrist und sp?testens drei Werktage (Mo-Fr) vor der jeweiligen Prüfung vorliegen und begründen, warum das Fristver?s?umnis unverschuldet war; Nachweise sind ggf. beizufügen.

Falls eine Nachmeldung genehmigt wird, muss der Antragsteller umgehend die entsprechenden Prüfer informieren und einen Nachweis für die Genehmigung zur Prüfung mitbringen.


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Beschluss vom 18.10.2012

nachtr?gliche Anmeldung zu einer Prüfung:

Angesichts verschiedener Vorf?lle beschlie?t der Prüfungsausschuss einstimmig: Studierende sind verpflichtet, sich rechtzeitig vor einer Klausur davon zu überzeugen, dass sie in Studis angemeldet sind; empfehlenswert ist es, einen entsprechenden Ausdruck zur Klausur mitzunehmen. Sollte die Anmeldung fehlen und entlastende Gründe vorliegen, müssen sie sich energisch um eine Nachmeldung bemühen. Entsprechende Antr?ge müssen sp?testens zwei Werktage (Mo-Fr) vor der jeweiligen Klausur beim Prüfungsamt vorliegen (elektronische Fassung genügt; unterschriebene Originalfassung muss ggf. umgehend nachgereicht werden). Im Fall einer kurzfristigen Genehmigung einer Nachmeldung ist unbedingt ein Nachweis für die Genehmigung zur Klausur mitzubringen.

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