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Eines der Hauptanliegen der Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst?ist die F?rderung von Wissenschaftlerinnen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Qualifizierung von Frauen für eine Professur.

Der Freistaat Bayern stellt hierfür Mittel zur Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre bereit, aus denen verschiedene Stipendien finanziert werden.

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NEU: Sprechstunde (digital oder pers?nlich)

Anna Ohnmei?, Referentin für Gleichstellungsfragen und Leiterin des Büros für Chancengleichheit, steht allen Interessierten für Information und Beratung rund um Frauenf?rderungsma?nahmen an der Universit?t Augsburg sowie für Anregungen und Bedarfe in einer regelm??igen Sprechstunde per Zoom oder pers?nlich an jedem ersten Freitag im Monat zur Verfügung.?

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N?chste Termine (vorherige Anmeldung erforderlich):

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  • Freitag, 7. Februar 2025, 10:00 bis 15:00
  • Freitag, 7. M?rz 2025, 10:00 bis 15:00

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?ber Zoom (Link wird nach der Anmeldung verschickt) oder im Büro (Sigma-Technopark Geb?ude 10D, Raum 4002).

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Bei Fragen und Information wenden Sie sich bitte an:?

Anna Ohnmei? M.A.

Referentin für Gleichstellungsfragen?

Leitung Büro für Chancengleichheit

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Sigma-Technopark Geb?ude 10D, Raum 4001
Werner-von-Siemens-Stra?e 6

86159 Augsburg?

Telefon: 0821/598-4339
Fax: 0821/ 598-145145
Email:?buero@chancengleichheit.uni-augsburg.de

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LANGZEITSTIPENDIEN IM RAHMEN DER FRAUENF?RDERUNG DER UNIVERSIT?T AUGSBURG: ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Die Langzeitstipendien für das Jahr 2025 sind bereits vergeben worden. Die Ausschreibung für das Jahr 2026 wird im Juni 2025 ver?ffentlicht.

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Grunds?tzliches

Um die Anteile von Frauen in allen wissenschaftlichen Qualifizierungsstufen, insbesondere ab der Postdoc-Phase, zu erh?hen, werden von den Universit?tsbeauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst einmal j?hrlich Langzeitstipendien vergeben.

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Die Langzeitstipendien werden aus den Mitteln des Freistaates Bayern zur Realisierung der Chancengleichheit in Forschung und Lehre finanziert. Je nach H?he der Mittel k?nnen j?hrlich ca. 4 Vollzeitstipendien mit der Laufzeit von 12 Monaten vergeben werden. Im Vordergrund der F?rderung stehen Stipendien für Postdoktorandinnen und Habilitationsstipendien. Promotionsstipendien sind m?glich, haben aber eine geringere Priorit?t bei der Verwendung der zugewiesenen Mittel.

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Zielgruppe

Bewerben k?nnen sich Wissenschaftlerinnen an der Universit?t Augsburg, die:

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  • nach erfolgreicher Promotion an einem Post-Doc-Forschungsprojekt arbeiten (= Post-Doc-Stipendium)
  • sich in der Anfangs- oder Abschlussphase ihrer Habilitation befinden (= Habilitationsstipendium)
  • sich in der Abschlussphase einer Promotion bei überdurchschnittlichen Leistungen befinden (= Promotionsstipendium / Stipendium für exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs)

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Bewerberinnen mit ausl?ndischer Staatsangeh?rigkeit k?nnen sich um das Langzeitstipendium bewerben, wenn sie in das deutsche Wissenschaftssystem integriert sind, zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben und hier eine wissenschaftliche Karriere anstreben. Bei Aufenthalten im Rahmen einer vom Heimatland finanzierten F?rderung ist eine F?rderung aus diesem Programm ausgeschlossen.

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Für alle Langzeitstipendien gilt:

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  • Die F?rderdauer betr?gt mind. 6 und max. 12 Monate. Eine Verl?ngerung ist nicht m?glich.

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  • Der Auszahlungsbeginn ist der 1. Januar oder der 1. April. Die Bewerberin kreuzt den gewünschten Termin im Antragsformular an.

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  • 50%-Teilzeitstipendium ist m?glich (Halbierung des F?rderbetrages, aber keine Verdoppelung der Laufzeit).

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  • Die Festlegung bei Antragstellung auf ein 50%- oder 100%-Stipendium ist verbindlich. Die Umwandlung eines laufenden 100%-Stipendiums in ein 50%-Stipendium ist nur in besonderen pers?nlichen Ausnahmesituationen m?glich.

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  • Das Stipendium dient dem Lebensunterhalt, um sich für die Zeit der F?rderung auf das wissenschaftliche Vorhaben ganz konzentrieren zu k?nnen. W?hrend des Bezugs des Vollzeitstipendiums darf deswegen grunds?tzlich keine Nebent?tigkeit ausgeübt werden. Ausnahmen von diesem Grundsatz müssen von den Universit?tsbeauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst genehmigt werden, eventuell erfolgt eine Kürzung der Stipendienrate. Wenn die Stipendiatin über keine oder nur geringe Lehrerfahrung verfügt, ist eine begrenzte bezahlte Lehrt?tigkeit (bis maximal 4 SWS) w?hrend des Stipendienbezugs m?glich (bis zu einer Summe von 3.000 € pro Jahr). Die Einnahmen aus einer nebenberuflichen Lehrt?tigkeit sind steuerfrei, sofern die Voraussetzungen des § 3 Nr. 26 EStG vorliegen).

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  • Die Summe einer anderweitigen F?rderung wird von dem Stipendiumsbetrag abgezogen.
  • Die Gew?hrung eines Stipendiums begründet kein Arbeits- bzw. Dienstverh?ltnis. Die Zahlungen sind kein Arbeitsentgelt und unterliegen keiner Sozialversicherungspflicht; das Stipendium umfasst weder Beitr?ge zur Sozialversicherung noch zur Krankenversicherung.

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  • Die Versicherung gegen Krankheit und ggf. gegen weitere Risiken obliegt der Stipendiatin selbst. Auf Antrag der Stipendiatin kann im Einzelfall eine Krankenversicherungszulage in H?he von bis zu 200 € gew?hrt werden.

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  • Erkrankungen bis zu 6 Wochen haben keine Auswirkungen auf die Stipendienzahlungen. Bei Erkrankungen von mehr als 6 Wochen ist dies dem Büro für Chancengleichheit unverzüglich anzuzeigen und es muss ein Attest eingereicht werden. Ggf. wird das Stipendium für die Dauer der Krankheit unterbrochen, sofern eine Arbeit am Stipendienzweck nicht m?glich ist. Die Wiederaufnahme der Restlaufzeit des Stipendiums oder eine Verl?ngerung des Stipendiums um die Zeiten dieser krankheitsbedingten Unterbrechung k?nnen nicht gew?hrleistet werden. Es wird im Einzelfall entschieden.

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  • Eine Beurlaubung vom Stipendium ist in Ausnahmesituationen m?glich. Dafür müssen triftige Gründe (wie z.B. Krankheit, Vertretungsprofessur) vorliegen und nachgewiesen werden.

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  • Die Beantragung eines Stipendiums w?hrend der Elternzeit ist nur m?glich, wenn die Elternzeit sp?testens bis zum Beginn des Stipendiums endet. Wenn w?hrend des Stipendiums ein Pausieren ?hnlich einer Elternzeit gewünscht ist, wird auf Antrag die Unterbrechung eines 100%- oder 50%-Stipendiums für maximal sechs Monate geprüft. W?hrend der Unterbrechung werden keine Stipendienraten bezahlt. Eine Wiederaufnahme ist vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln nach der Unterbrechung m?glich. Bei fehlenden Mitteln besteht kein Anspruch auf Ersatz.

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  • Ein zeitgleicher Bezug von Elterngeld und Stipendienmitteln ist unzul?ssig. In solchen F?llen muss im Einzelfall rechtzeitig geprüft werden, ob eine Unterbrechung des Stipendiums oder eine Kürzung der Stipendienrate, gegebenenfalls auch rückwirkend, erfolgt.

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  • Im Falle einer Schwangerschaft gibt es weder Mutterschutz noch Elternzeit im arbeitsrechtlichen Sinn. Auf Antrag (formlos) beim Büro für Chancengleichheit werden, abh?ngig von der Haushaltslage, folgende Unterstützungsm?glichkeiten bei Schwangerschaft w?hrend der Stipendienlaufzeit im Einzelfall geprüft: a) Weiterbezahlung des Stipendiums w?hrend der sonst in einem Besch?ftigungsverh?ltnis geltenden Mutterschutzfrist, die in die regul?re Stipendienlaufzeit f?llt und b) Verl?ngerung der Stipendienlaufzeit um die Zeiten des analog gedachten Mutterschutzes, die in die regul?re Stipendienlaufzeit fallen. Antr?ge (formlos) für Weiterbezahlung und Verl?ngerung sind sp?testens drei Monate vor Beginn des analog gedachten Mutterschutzes schriftlich beim Büro für Chancengleichheit einzureichen.

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  • Es wird erwartet, dass w?hrend der F?rderung mindestens ein Seminar des Programms KLeVer besucht wird.
  • Post-Doc Stipendium 2.400€
  • Habilitationsstipendium 2.800€
  • Promotionsstipendium / Stipendium für exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs 1.500€

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Um den Vergabeprozess für die Stipendienantr?ge transparent, vergleichbar und nachvollziehbar zu gestalten, wird die Bewertung entlang eines abgestimmten Punktesystems vorgenommen. Hierbei werden bei der Bewertung der Bewerberinnen die wissenschaftlichen Gepflogenheiten der jeweiligen Fakult?t und Fachkultur sowie Spezifika der jeweiligen wissenschaftlichen Karrierestufen einbezogen. Die Kriterien sind folgende:

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  1. Formalia:?Bewerberin forscht/arbeitet an der UniA, Anfangs- oder Abschlussphase Habil, Abschlussphase einer Promotion, Promotionsnote bzw. Master-Abschlussnote
  2. Wissenschaftliche Qualifikation:

    wissenschaftliche Ver?ffentlichungen, weitere Qualifikationen, eingeworbene Drittmittel bzw. Beteiligung an der Antragsstellung von Drittmittelantr?gen, erworbene Auszeichnungen?

  3. Fakult?tsempfehlung und Gutachten mit Begründungen: zu a) zu erwartender Professorabilit?t; b) warum trotz Bemühungen keine andere F?rderungsm?glichkeit für das Projekt besteht

  4. Zielstrebigkeit der F?rderung der eigenen wissenschaftlichen Karriere: z.B. durch Teilnahme an KLeVer-Kursen und/oder anderen Weiterbildungsangeboten, Mitgliedschaften in Forschungsgruppen, Fachverb?nden o.?.

  5. Vereinbarkeit Familie: Kindererziehung; Pflege von Angeh?rigen

  6. Wissenschafts- und gesellschaftspolitisches bzw. ehrenamtliches Engagement

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Bei Punktegleichstand werden Nachwuchswissenschaftlerinnen jener Fakult?ten bevorzugt, deren Frauenanteil unter dem Durchschnitt an der UniA liegt. Darüber hinaus wird im L?ngsschnitt eine gleichm??ige Verteilung der Stipendien zwischen den Fakult?ten angestrebt.

Das Auswahlverfahren beinhaltet 3 Stufen:

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  1. Bewertung der Antr?ge durch die Fakult?ten und Aufstellung einer Rangfolge bzgl. der F?rderwürdigkeit der Antragstellerinnen der jeweiligen Fakult?t
  2. Bewertung der Antr?ge durch die*den Beauftragte*n für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst und das Büro für Chancengleichheit und Erstellung des Vergabevorschlags
  3. Vergabe-Beschluss durch die St?ndige Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs

Die Antragstellerinnen werden bis sp?testens 10. Dezember 2025 über die Entscheidung informiert

Wenn Sie sich Beratung und / oder Hilfe bei der Antragstellung wünschen, steht Ihnen das Büro für Chancengleichheit (Anna Ohnmei?, Leiterin des Büros und Referentin für Gleichstellungsfragen) zur Verfügung.

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Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

Stipendien für Postdoktorandinnen

Durch diese F?rderung soll es promovierten Frauen erm?glicht werden, ein zur Universit?tslaufbahn (Juniorprofessur oder Habilitation) bef?higendes Projekt zu beginnen, weiterzuführen und/oder abzuschlie?en. Bewerberinnen sollen die Promotion in der Regel mindestens mit der Note ?sehr gut“ (magna cum laude) innerhalb von vier Jahren abgeschlossen haben. Die Fakult?t, der das Projekt zuzuordnen ist, muss eine enge institutionelle Anbindung der Stipendiatin gew?hrleisten.

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Unterlagen für die Antragstellung

  • Antragsformular (s. Download unten)
  • Gutachten von zwei Universit?tsprofessor*innen, davon ein externes
  • eine den wissenschaftlichen Gepflogenheiten entsprechende Projektbeschreibung (Thema, Aufgabenstellung und Ziel, Untersuchungsmethoden, Vorarbeiten, Arbeits- und Zeitplan) im Umfang von max. 5 Seiten sowie eine Einordnung des Stipendiums in den Gesamtkarriereplan
  • Publikationsliste
  • (tabellarischer) Lebenslauf
  • Stellungnahme zur engen institutionellen Anbindung der Stipendiatin durch die Fakult?t (z. B. Dekan*in, Leiter*innen des Instituts, dem das Projekt zuzuordnen ist, oder Professor*innen im aktiven Dienst)
  • ggf. Best?tigung der Fakult?t, dass die Antragstellerin bei Erfüllung der von ihr geforderten Voraussetzungen zum Habilitationsverfahren zugelassen wird
  • Kopien aller bisher erworbenen Hochschulzeugnisse
  • ggf. Geburtsurkunden der Kinder in Kopie
  • Vereinbarung zum Abschlussbericht (enthalten im Antragsformular)

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Antragsformular

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Die Unterlagen werden in folgender Form ben?tigt:

Digital als eine (!) zusammenh?ngende PDF-Datei:
Hierfür füllen Sie das digitale Antragsformular aus, speichern dieses als .Pdf-Datei ab und fügen es mit allen anderen Unterlagen (siehe oben) in der o.g. Reihenfolge zusammen. Die digitale Version muss nicht unterschrieben werden.

Zus?tzlich in Papierform:
In Papierform sind das unterschriebene Antragsformular und die Gutachten im Original einzureichen. Bitte verwenden Sie keine Mappen oder Klarsichthüllen.

Habilitationsstipendien

Durch das Habilitationsstipendium werden Nachwuchswissenschaftlerinnen der Universit?t Augsburg gef?rdert, die eine Habilitation anstreben. Bewerberinnen müssen die Annahme als Habilitandin durch die Fakult?t nachweisen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung sollte die Bewerberin bereits 6 Monate an der jeweiligen Universit?t wissenschaftlich gearbeitet haben

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Unterlagen für die Antragstellung

  • Antragsformular (s. Download unten)
  • Gutachten von (mindestens) zwei Universit?tsprofessor*innen, davon ein externes und eines von einem Mitglied des Fachmentorats
  • eine den wissenschaftlichen Gepflogenheiten entsprechende Projektbeschreibung (Thema, Aufgabenstellung und Ziel, Untersuchungsmethoden, Vorarbeiten, Arbeits- und Zeitplan) im Umfang von max. 5 Seiten sowie eine Einordnung des Stipendiums in den Gesamtkarriereplan
  • Publikationsliste
  • (tabellarischer) Lebenslauf
  • Nachweis des Habilitationsstatus durch die Fakult?t
  • Stellungnahme zur engen institutionellen Anbindung der Stipendiatin durch die Fakult?t (z. B. Dekan*in, Leiter*innen des Instituts, dem das Projekt zuzuordnen ist, oder Professor*innen im aktiven Dienst)
  • ggf. Best?tigung der Fakult?t, dass die Antragstellerin bei Erfüllung der von ihr geforderten Voraussetzungen zum Habilitationsverfahren zugelassen wird
  • Kopien aller bisher erworbenen Hochschulzeugnisse
  • ggf. Geburtsurkunden der Kinder in Kopie
  • Vereinbarung zum Abschlussbericht (enthalten im Antragsformular)

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Antragsformular

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Die Unterlagen werden in folgender Form ben?tigt:

Digital als eine (!) zusammenh?ngende PDF-Datei:
Hierfür füllen Sie das digitale Antragsformular aus, speichern dieses als .Pdf-Datei ab und fügen es mit allen anderen Unterlagen (siehe oben) in der o.g. Reihenfolge zusammen. Die digitale Version muss nicht unterschrieben werden.

Zus?tzlich in Papierform:
In Papierform sind das unterschriebene Antragsformular und die Gutachten im Original einzureichen. Bitte verwenden Sie keine Mappen oder Klarsichthüllen.

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Stipendien für exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs

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Diese Stipendien k?nnen für die Abschlussphase einer Promotion bei überdurchschnittlichen Leistungen an Frauen vergeben werden, die an der Universit?t Augsburg promovieren. Die Promotion muss als Grundlage für die Weiterqualifizierung auf eine Professur dienen.

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Unterlagen für die Antragstellung:

  • Antragsformular (s. Download unten)
  • Gutachten von zwei Universit?tsprofessor*innen
  • eine den wissenschaftlichen Gepflogenheiten entsprechende Projektbeschreibung (Thema, Aufgabenstellung und Ziel, Untersuchungsmethoden, Vorarbeiten, Arbeits- und Zeitplan) im Umfang von max. 5 Seiten) sowie eine Einordnung des Stipendiums in den Gesamtkarriereplan
  • ggf. Publikationsliste
  • (tabellarischer) Lebenslauf
  • Best?tigung der Fakult?t (der das Promotionsvorhaben zugeordnet ist) über den Beginn der Promotion bzw. Kopie der Immatrikulationsbescheinigung für das Promotionsstudium
  • Kopien aller bisher erworbenen Hochschulzeugnisse
  • ggf. Geburtsurkunden der Kinder in Kopie
  • Vereinbarung zum Abschlussbericht (enthalten im Antragsformular)

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Antragsformular

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Die Unterlagen werden in folgender Form ben?tigt:

Digital als eine (!) zusammenh?ngende PDF-Datei:
Hierfür füllen Sie das digitale Antragsformular aus, speichern dieses als .Pdf-Datei ab und fügen es mit allen anderen Unterlagen (siehe oben) in der o.g. Reihenfolge zusammen. Die digitale Version muss nicht unterschrieben werden.

Zus?tzlich in Papierform:
In Papierform sind das unterschriebene Antragsformular und die Gutachten im Original einzureichen. Bitte verwenden Sie keine Mappen oder Klarsichthüllen.

Gef?rderte Projekte

?bersicht der Stipendiatinnen der Langzeitf?rderungen

Hier finden Sie eine ?bersicht der aktuellen und ehemaligen Stipendiatinnen und deren Projekte.

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Reisestipendien

Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

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  • Antragsformular

  • Kurze Schilderung des Vorhabens

  • Lebenslauf

  • ggf. Publikationsliste

  • knappe Stellungnahme einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers bezüglich:

    • der qualitativen Hochwertigkeit des Vorhabens

    • der fachlichen Relevanz des Vorhabens (z.B. für das eigene Forschungsprojekt)

    • des Mehrwerts für die wissenschaftliche Karriere

  • Kostenplan (mit Dokumentation zur Ermittlung voraussichtlicher Kosten z.B. Homepage-Screenshots zu Teilnahmegebühren, ?bernachtungskosten etc.)

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Diese Unterlagen müssen an das Büro für Chancengleichheit geschickt werden.

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Im Anschluss ist ein kurzer Bericht über die im Stipendienzeitraum erbrachten Arbeitsfortschritte der Reise einzureichen (ca. 1 Seite) sowie ein Reisenachweis (z.B. Teilnahmebest?tigung, Hotelrechnung, o.?.).

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Die Stipendien werden aus dem Mittelansatz im Bayerischen Staatshaushalt zur Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre finanziert.

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Antragsberechtigt sind Doktorandinnen, Postdoktorandinnen und Habilitandinnen der Universit?t Augsburg

  • Forschungsaufenthalte im In- und Ausland, insbesondere zur Initiierung neuer Forschungskollaborationen und zum Aufbau von internationalen Kontakten.
  • Teilnahme an Workshops und Summerschools sofern dabei eine starke internationale Vernetzung im Vordergrund steht.
  • Aktive Tagungsteilnahmen in Zusammenhang mit weiteren Vernetzungsaktivit?ten oder einem Forschungsaufenthalt.

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Reine Tagungsteilnahme (ohne Pr?sentation) ist nicht f?rderf?hig.

Die Stipendienh?he orientiert sich zum einen an den tats?chlich zu tragenden Ausgaben (Reisekosten, Aufenthaltskosten, Teilnahmegebühren), zum anderen an der Verfügbarkeit der Mittel. Sie betr?gt jeweils einmalig:

  • Bis max. 1.000 Euro innerhalb Deutschlands
  • Bis max. 2.000 Euro innerhalb Europas
  • Bis max. 3.500 Euro au?erhalb Europas

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Kosten für die Betreuung eigener Kinder bei Forschungsaufenthalten sind ansetzbar.

Es gibt vier Bewerbungstermine pro Jahr jeweils zum

  • 1. Februar
  • 1. Mai
  • 1. August
  • 1. November

Mischf?rderung ist m?glich, in diesem Fall muss im Antrag angegeben werden, welcher Kostenanteil vom den Kurzzeit- bzw. Reisestipendien abgedeckt werden soll.

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Wissenschaftlerinnen, deren Forschungsprojekte bereits anderweitig gef?rdert werden oder die aus F?rdermitteln besch?ftigt sind, sind nicht antragsberechtigt, sofern in diesem Rahmen die Finanzierung von Aufenthalten und Tagungsteilnahmen m?glich ist.

3-Monats-Stipendien zur Erstellung eines Exposés

Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

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  • Antragsformular
  • Darstellung des Vorhabens
  • Lebenslauf
  • ggf. Publikationsliste
  • Stellungnahme der Betreuerin/des Betreuers des beabsichtigten Projekts
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Diese Unterlagen müssen gemeinsam mit dem Antrag für ein Kurzzeitstipendium digital an das Büro für Chancengleichheit geschickt werden. Der unterschriebene Antrag (ohne die Unterlagen) ist auch postalisch dem Büro für Chancengleichheit zu schicken.
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Im Anschluss ist ein kurzer Bericht über die im Stipendienzeitraum erbrachten Arbeitsfortschritte einzureichen (3-5 Seiten).
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Die Stipendien werden aus dem Mittelansatz im Bayerischen Staatshaushalt zur Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre finanziert.
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Wissenschaftlerinnen an der Universit?t Augsburg mit dem Karriereziel Professur. Diese Stipendien sind prim?r zur Erstellung eines Exposés für ein Promotions- oder Habiltationsprojekts gedacht.?
Die F?rderung ist maximal 3 Monate m?glich.

Es gibt vier Bewerbungstermine pro Jahr jeweils zum:

  • 1. Februar
  • 1. Mai
  • 1. August
  • 1. November
Die Stipendienh?he betr?gt monatlich 2.000 €.

Finanzierung der Kosten für Besch?ftigung einer studentischen Hilfskraft

Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

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  • Antragsformular
  • Lebenslauf
  • Konzept zur Besch?ftigung der Hilfskraft (Art der Aufgaben, Zeitplan, Pl?ne zur didaktischen Anleitung)
  • Unterstützungsschreiben des*der Lehrstuhlinhaber*in
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Diese Unterlagen werden an das Büro für Chancengleichheit in folgender Form geschickt:

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Digital als eine (!) zusammenh?ngende PDF-Datei:

Hierfür füllen Sie das digitale Antragsformular aus, speichern dieses als Pdf-Datei ab und fügen es mit allen anderen Unterlagen (siehe oben) in der o.g. Reihenfolge zusammen. Die digitale Version muss nicht unterschrieben werden.

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Zus?tzlich in Papierform:

In Papierform ist das unterschriebene Antragsformular einzureichen. Bitte verwenden Sie keine Mappen oder Klarsichthüllen.

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Wissenschaftlerinnen in Qualifizierungsphase (Promovendinnen, Postdoktorandinnen und Habilitandinnen), die sich Unterstützung durch eine studentische Hilfskraft wünschen und Erfahrungen in der Personalbetreuung und Anleitung sammeln m?chten.

Antr?ge k?nnen bis zum 31. August 2024 gestellt werden.

Es werden einmalig die Kosten für eine Hilfskraft im Rahmen von max. 100 Stunden übernommen.

Weitere Stipendienangebote deutschlandweit

Hier finden Sie eine Sammlung weiterer Stipendienprogramme.

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Allgemeine Kontaktinformationen:

Anschrift:
Büro für Chancengleichheit

Sigma-Technopark Geb?ude 10d, Raum 4001
Werner-von-Siemens-Stra?e 6

86159 Augsburg?


Telefon: +49 821 598 -5145

Fax: +49 821 598 -145145

E-Mail:?buero@chancengleichheit.uni-augsburg.de

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? Universit?t Augsburg

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