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Ein Studium Generale verfolgen? Bestimmte Interessensgebiete vertiefen oder Themen aus einem früheren Studium wieder aufgreifen? Das Gasth?rer-Studium der Universit?t Augsburg macht es m?glich und bietet ein umfangreiches Themenangebot verschiedenster Disziplinen.

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Sie m?chten sich in bestimmten Themen oder F?chern weiterbilden, aber keine Prüfungen absolvieren? Dann k?nnen Sie als Gasth?rer/in einzelne, ausgew?hlte Lehrveranstaltungen – zumeist Vorlesungen –? an der Universit?t Augsburg besuchen, die Sie interessieren. Das Gaststudium ist gebührenpflichtig.

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  • Gaststudierende entrichten keinen Studierendenwerkbeitrag und erhalten kein Semesterticket.
  • In nicht zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen k?nnen Gaststudierende an allen Lehrveranstaltungen teilnehmen, sofern die Teilnehmerzahl nicht begrenzt ist.
  • Die Teilnahme an Sprachkursen des Sprachenzentrums für Gasth?rer/innen ist nicht m?glich.
  • Eine Anrechnung von Studienleistungen auf ein sp?teres Vollstudium ist nicht m?glich.
  • Prüfungsleistungen k?nnen Gaststudierende rechtswirksam ebenfalls nicht erbringen.

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Voraussetzungen

Gaststudierende unterliegen den gleichen Voraussetzungen wie Studierende, d. h. es muss Abitur bzw. fachgebundene Hochschulreife nachgewiesen werden. In Ausnahmef?llen genügt auch die Mittlere Reife. Auskunft hierüber erteilt die Studierendenkanzlei.

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Gebühren

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Folgende Gebühren (gem???§ 3 Abs. 3 der Hochschulgebühren- und Entgeltsatzung der Universit?t Augsburg?i.V.m. Art. 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 BayHIG) gelten für ein Gaststudium pro Semester:
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  • weniger als 5 Semesterwochenstunden: ? Euro 100,-
  • 5 bis 8 Semesterwochenstunden:???????????? Euro 200,-
  • mehr als 8 Semesterwochenstunden: ????? Euro 300,-.

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  • Sprechzeiten: Telefonisch: Montag bis Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr, Pers?nlich: Mittwoch bis Donnerstag 8:30 bis 12:00 Uhr
  • Telefon: +49 (0)821 / 598-1111

Einschreibung als Gasth?rer/in

Für eine Immatrikulation als Gasth?rer/in reichen Sie bitte die Antragsunterlagen (siehe unten) bei uns ein. Die Unterlagen müssen bis sp?testens 31.03. (für einen Studienbeginn im Sommersemester) bzw. bis 30.09. (für einen Studienbeginn im Wintersemester) an der Universit?t Augsburg eingehen. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen per Post bei uns ein.

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Nach der Immatrikulation erhalten Sie den "Ausweis für Gaststudierende", der zur Teilnahme an den eingetragenen Veranstaltungen berechtigt.

Bitte entrichten Sie die festgesetzte Gebühr m?glichst durch ?berweisung/Bareinzahlung bei einem Geldinstitut auf das folgende Konto:


Empf?nger:?Staatsoberkasse Bayern
Geldinstitut: Bayerischen Landesbank München
BIC: BYLADEMMXXX

IBAN: DE74700500000001279282
Verwendungszweck:?UniAug/1523/111 02?4/Gaststudium/Name des/der Gaststudierenden


In Ausnahmef?llen auch durch Bareinzahlung bei der Barzahlungsstelle?der Universit?t Augsburg, Universit?tsstra?e 2, Pr?sidiumsgeb?ude, 2. Stock, Zimmer 3013 (nach vorheriger Antragstellung in der Studierendenkanzlei).

Als Nachweis gilt entweder Stempel und Unterschrift des Geldinstitutes auf der Einzahler-Quittung bzw. Vorlage des Kontoauszuges oder der Best?tigungsvermerk der Barzahlungsstelle?der Universit?t Augsburg.

Anmeldung zu Lehrveranstaltungen

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Die Anmeldung für Lehrveranstaltung erfolgt über Digicampus. Hierfür ben?tigen Sie eine Rechenzentrumskennung. Diese erhalten Sie nach Einschreibung im Zebra, bitte legen Sie hierzu den Ausweis für Gaststudierende vor.?

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