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Gem?? Art. 69 Abs. 3 Satz 1 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) kann die Pr?sidentin bzw. der Pr?sident auf Antrag des Fakult?tsrats Privatdozentinnen und Privatdozenten nach mehrj?hriger T?tigkeit als Hochschullehrer oder Hochschullehrerin, die überwiegend an der betreffenden Hochschule erbracht worden sein soll, zum au?erplanm??igen Professor oder zur au?erplanm??igen Professorin bestellen, wenn nicht die Voraussetzungen für einen Widerruf nach Art. 70 BayHIG vorliegen.

Das Verfahren wird auf Antrag des Fachvertretenden der Medizinischen Fakult?t eingeleitet. Auf Grundlage des Beschlusses durch den Fakult?tsrat kann eine Ernennung zur au?erplanm??igen Professorin/ Professorin bei der Pr?sidentin/ dem Pr?sidenten der Universit?t Augsburg durch die Fakult?t beantragt werden.

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Dokumente zum Download

Bitte stellen Sie Ihre jeweiligen Unterlagen gem?? der im Antragsformular angegebenen Anlagenreihenfolge als ein zusammenh?ngendes PDF-Dokument zusammen und senden Sie Ihre Unterlagen an folgende E-Mail Adresse: habilitation@med.uni-augsburg.de

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Kontakt

Dr. Romina Dintner
Forschung und Nachwuchsentwicklung & Akademische Angelegenheiten
Dekanat

E-Mail:

Silke Sanders
Berufungsmanagement & Akademische Angelegenheiten
Dekanat

E-Mail:

Brigitte Miller
Forschung und Nachwuchsentwicklung & Akademische Angelegenheiten
Dekanat

E-Mail:

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