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Die allgemeinen Voraussetzungen für die Zulassung zur Habilitation sind in der Allgemeinen Habilitationsordnung der Universit?t Augsburg geregelt. Die besonderen Voraussetzungen für die Zulassung zur Habilitation an der Medizinischen Fakult?t finden sich in der Habilitationsordnung der Fakult?t.

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Habilitationsverfahren

Ziel der Habilitation ist die Feststellung der wissenschaftlichen und p?dagogischen Eignung einer Habilitandin bzw. eines Habilitanden zur Professorin/zum Professor in einem an der Medizinischen Fakult?t vertretenen Fachgebiet.

Die Habilitation erm?glicht es, besonders bef?higten Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern, selbstst?ndig Aufgaben in Forschung und Lehre wahrzunehmen und sich unter wissenschaftlicher Begleitung durch ein Fachmentorat m?glichst innerhalb von 4 Jahren für die Berufung auf eine Professur zu qualifizieren.

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1. Annahme als Habilitandin oder Habilitand ?

Dem Habilitationsverfahren geht das Verfahren der Annahme als Habilitandin oder Habilitand voraus. Das Annahmeverfahren setzt einen Antrag der Bewerberin bzw. des Bewerbers voraus, in dem das Fachgebiet der Lehrbef?higung (venia legendi) definiert werden muss, für das der Bewerber die Habilitation anstrebt. Die vollst?ndigen Unterlagen müssen der Dekanin bzw. dem Dekan der Medizinischen Fakult?t vorgelegt werden. ?ber die Annahme entscheidet der Fakult?tsrat.
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2. Das Habilitationsverfahren

Der Status als Habilitandin bzw. Habilitand ist in der Regel auf vier Jahre zuzüglich der Dauer des abschlie?enden Begutachtungsverfahrens begrenzt. Mit Annahme als Habilitandin bzw. Habilitand wird das Fachmentorat in seiner Beratungsfunktion durch den Fakult?tsrat bestellt. Im Habilitationsverfahren werden die p?dagogische Eignung und die Bef?higung zu selbst?ndiger Forschung bewertet. Weitere Details finden Sie in den Ausführungsbestimmungen zur Habilitationsordnung Medizin.

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Bitte stellen Sie Ihre jeweiligen Unterlagen gem?? der im Antragsformular angegebenen Anlagenreihenfolge als ein zusammenh?ngendes PDF-Dokument zusammen und senden Sie Ihre Unterlagen an folgende E-Mail Adresse: habilitation@med.uni-augsburg.de.

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Nur vollst?ndige Unterlagen werden dem Fakult?tsrat in dessen Sitzung vorgelegt. Bitte beachten Sie die Einreichfristen.

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Sitzungstermine des Fakult?tsrat:

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Mittwoch, 20.11.2024, (Einreichfrist: 23.10.2024)

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Mittwoch, 15.01.2025, (Einreichfrist: 18.12.2024)

Mittwoch, 12.02.2025, (Einreichfrist: 15.01.2025)

Mittwoch, 30.04.2025, (Einreichfrist: 31.03.2025)

Mittwoch, 28.05.2025, (Einreichfrist: 30.04.2025)

Mittwoch, 09.07.2025, (Einreichfrist: 28.05.2025)

Mittwoch, 24.09.2025, (Einreichfrist: 31.07.2024)

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Bitte beachten Sie die Bearbeitungszeit von 4-6 Wochen nach dem jeweiligen Sitzungstermin.

Kontakt

Dr. Romina Dintner
Forschung und Nachwuchsentwicklung & Akademische Angelegenheiten
Dekanat

E-Mail:

Silke Sanders
Berufungsmanagement & Akademische Angelegenheiten
Dekanat

E-Mail:

Brigitte Miller
Forschung und Nachwuchsentwicklung & Akademische Angelegenheiten
Dekanat

E-Mail:

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