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Prüfungen

Das Prüfungssystem im Augsburger Modellstudiengang Medizin greift die kompetenzorientierte und praxisnahe Ausrichtung des Studiums vor dem Hintergrund der interdisziplin?ren Lehre auf. Entsprechend der unterschiedlichen Lehrformate werden neben den schriftlichen Prüfungen auch mündlich-praktische sowie medizinisch-praktische Prüfungsformate eingesetzt. Die schriftlichen Klausuren im ersten Studienabschnitt werden von den Grundlagenf?chern (Anatomie und Zellbiologie, Biochemie und Molekularbiologie, Medizinische Psychologie und Soziologie sowie Physiologie) gemeinsam mit praktizierenden ?rztinnen und ?rzten entwickelt. Auf diese Weise wird auch auf theoretischer Ebene ein kontinuierlicher Bezug zur klinischen Praxis hergestellt.

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Die Module der ersten beiden Studienjahre schlie?en jeweils mit einer f?cherübergreifenden Klausur ab und beinhalten auch eine mündliche oder medizinisch-praktische Prüfung. In den 1. - 4. Semestern findet eine sogenannte OSCE Prüfung (Objective Structured Clinical Examination) statt. Diese Prüfung ist ein Prüfungsparcours mit verschiedenen Stationen, in denen z.B. praktische Fertigkeiten oder auch kommunikative Kompetenzen demonstriert werden müssen.

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Nach dem erfolgreichen Bestehen der Module der ersten vier Semester wird eine ?quivalenzbescheinigung für den ersten Abschnitt der ?rtzlichen Prüfung (M1) erworben. Die Gesamtnote ergibt sich aus den Modulnoten des ersten Studienabschnitts ohne das Wahlfach (siehe auch Prüfungsordnung).

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Anerkennung von Studienleistungen

Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen aus anderen Studieng?ngen erfolgt im für die Medizin zust?ndigen Bereich des Prüfungsamtes. Den Antrag auf Anrechnung von Studienleistungen reichen Sie zusammen mit den entsprechenden Dokumenten pers?nlich oder postalisch im Prüfungsamt ein. Ihre Unterlagen werden zur inhaltlichen Prüfung an die Modulverantwortlichen weitergegeben. Erst wenn Sie einen Bescheid über die erfolgreiche Prüfung erhalten haben, k?nnen Sie von einer Anrechnung Ihrer Studienleistungen ausgehen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund des modularen und f?cherübergreifenden Aufbaus des Studiengangs die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen nur begrenzt m?glich ist. N?heres regelt die Prüfungsordnung.

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Weitere Informationen auf der Seite des Prüfungsamtes

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Krankenpflegedienst, Erste-Hilfe-Kurs, Famulatur

Die Approbationsordnung für ?rzte (??pprO) schreibt für die ?rztliche Ausbildung u.a. die Absolvierung eines Krankenpflegedienstes (§ 6 ?ApprO), eines Erste-Hilfe-Kurses (§ 5 ?ApprO) und einer Famulatur (§ 7 ?ApprO) vor.

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Krankenpflegedienst

Die Ableistung des Krankenpflegedienstes (insgesamt 90 Tage) kann in einem staatlichen oder staatlich anerkannten Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung auf einer bettenführenden Krankenpflegestation erfolgen und ist vor Beginn des Studiums oder w?hrend der unterrichtsfreien Zeiten des Studiums im Ersten Studienabschnitt abzuleisten. Er hat den Zweck, den Studienanw?rter oder Studierenden in Betrieb und Organisation eines Krankenhauses einzuführen und ihn mit den üblichen Verrichtungen der Krankenpflege (u.a. Kennenlernen/Mitarbeit bei der Grund- und Behandlungspflege wie z.B. Hilfestellung beim Waschen, Hilfe bei Ausscheidungen, Verbandswechsel, etc.) vertraut zu machen.

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Erste-Hilfe-Kurs

Die Ausbildung in erster Hilfe soll durch theoretischen Unterricht und praktische Unterweisungen gründliches Wissen und praktisches K?nnen in erster Hilfe vermitteln. Die Ausbildung in Erster Hilfe muss 9 Unterrichtseinheiten umfassen und durch einen geeigneten Anbieter z.B. Arbeiter-Samariter-Bundes Deutschland e.V., des Deutschen Roten Kreuzes, der Johanniter-Unfall-Hilfe oder des Malteser-Hilfsdienstes e.V. bescheinigt werden.

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Famulatur

Die Famulatur dient dazu, die Studierenden mit der ?rztlichen Patientenversorgung in Einrichtungen der ambulanten und station?ren Krankenversorgung vertraut zu machen. Die viermonatige Famulatur wird absolviert in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung, in einem Krankenhaus oder in einer station?ren Rehabilitationseinrichtung, in einer Einrichtung der haus?rztlichen Versorgung. Es besteht auch die M?glichkeit einen Famulaturabschnitt einer anderen geeigneten Einrichtung, auch des ?ffentlichen Gesundheitswesens, in der ?rztliche T?tigkeiten ausgeübt werden, abzuleisten. In Augsburg werden die Famulaturen im zweiten Studienabschnitt durchgeführt.

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Weitere Informationen auf der Seite des Prüfungsamtes?

Praktisches Jahr

Die Approbationsordnung für ?rzte (??pprO) schreibt für die ?rztliche Ausbildung u.a. die Absolvierung des Praktischen Jahres (§ 3 ?ApprO) vor.

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Praktisches Jahr

Das praktische Jahr kann in Universit?tskrankenh?usern oder in anderen Krankenh?usern durchgeführt werden, mit denen die Universit?t eine Vereinbarung hierüber getroffen hat (sog. Lehrkrankenh?user). Einzelheiten finden Sie in der Approbationsordnung für ?rzte. Studierende, die sich über die PJ-Mobilit?t um einen PJ-Platz am Universit?tsklinikum Augsburg bewerben m?chten, k?nnen sich im bundesweiten PJ-Portal registrieren.

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Weitere Informationen auf der Seite des Prüfungsamtes

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Famulatur und Praktisches Jahr am Universit?tsklinikum Augsburg

Abschnitte der Famulatur oder ein Praktisches Jahr k?nnen Sie auch am Universit?tsklinikum Augsburg in vielen Fachbereichen ableisten, hier organisiert und koordiniert die Stabsstelle Lehrkrankenhaus gemeinsam mit den beteiligten Kliniken und Instituten die entsprechenden Abschnitte.

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Ansprechpartner am Universit?tsklinikum

Universit?tsklinikum Augsburg

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Vordrucke für Zeugnisse: Krankenpflegedienst, Famulatur, Praktisches Jahr

k?nnen auf der Seite des Prüfungsamtes unter der Rubrik "Antr?ge und Informationen" herunter geladen werden.

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Beratungsangebote

Fachstudienberatung

Die Medizinische Fakult?t bietet eine Fachstudienberatung an, in der alle mit dem Medizinstudium zusammenh?ngenden Fragen besprochen werden k?nnen.

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Vertrauensdozierende

Haben oder hatten Sie ein akutes pers?nliches Problem mit einer Lehrperson oder mit einem /einer Patient:in und m?chten das in einem pers?nlichen Gespr?ch gerne thematisieren? Dann stehen Ihnen folgende, von Ihnen frei w?hlbaren Personen als Vertrauensdozierende für ein Gespr?ch zur Verfügung. Alle Vertrauensdozierenden wurden von den Studierenden der Medizinischen Fakult?t ausgew?hlt und offziell ernannt. Vertrauensdozierende sind:

Prof. Dr. Miriam Kunz (Lehrstuhl für Med. Psychologie und Soziologie) miriam.kunz@med.uni-augsburg.de

Dr. Michael Neidig (IV. Medizinische Klinik): michael.neidig@uk-augsburg.de

Dr. Florian Gerheuser (OA An?sthesie): florian.gerheuser@uk-augsburg.de

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Peer Support

Im Rahmen des Peer Supports sind ausgebildete, h?hersemestrige Studierende eine erste, niederschwellige Anlaufstelle, wenn Belastungen zu gro? oder Ereignisse w?hrend des Studiums zu schwerwiegend sind. Bei Bedarf helfen die Peers auch bei der Auswahl weiterer Beratungsangebote.

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Zum Peer Support

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Psychiatrisch-psychotherapeutische Clearing-Sprechstunde

Der Lehrstuhl für Psychiatrie und Psychotherapie bietet eine Clearing-Sprechstunde an, in der Medizinstudierende sich bei psychischen Beschwerden unkompliziert und absolut vertraulich an erfahrene und unabh?ngige Fach?rzte und Psychotherapeuten wenden k?nnen.

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Zur Psychiatrisch-psychotherapeutischen Clearing-Sprechstunde

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Beratungsangebote der Zentralen Studienberatung

Im Studium gibt es viele Situationen, in denen guter Rat gefragt ist. Ob bei allgemeinen Orientierungsproblemen zu Studienbeginn, beim Auftreten von Prüfungsangst, bei Fragen zur Studienplanung, zu Lerntechniken, zu Studienabbruch oder zu Auslandsstudienm?glichkeiten. Auf den Seiten der Zentralen Studienberatung gibt es eine Zusammenstellung der Beratungsangebote der Zentralen Studienberatung, aber auch anderer Einrichtungen der Universit?t oder des Studentenwerks.

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Zur ?bersicht der Beratungsangebote der Zentralen Studienberatung

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Zur Zoom-Reihe ?Souver?n durchs Studium"

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