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Es ist eines der zentralen Anliegen der Universit?t Augsburg gleiche Chancen für M?nner und Frauen zu sichern und Diskriminierungen abzubauen. Aus diesem Grund sind diese Punkte auch in der Grundordnung der Universit?t fest verankert. Das Amt der Gleichstellungsbeauftragten ist zust?ndig für alle Angelegenheiten, die mit Gleichstellung zu tun haben. Sie/er achtet im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen M?glichkeiten auf die Umsetzung der Gleichstellung, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Sicherung der Chancengleichheit.

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Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen über gleichstellungsbezogene Aktivit?ten an der Universit?t Augsburg sowie weitere wichtige Themen zur Gleichstellung.

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Aufgaben nach dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz

?F?rderung und ?berwachung des Vollzugs des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes“

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Ziel dieses Gesetztes ist u.a.

  • die Erh?hung der Anteile der Frauen in Bereichen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl besch?ftigt sind als M?nner,
  • die Chancengleichheit von Frauen und M?nnern zu sichern,
  • auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbst?tigkeit für Frauen und M?nner und
  • auf eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und M?nnern in Gremien hinzuwirken.
  • Mitwirkung bei der Erstellung des Gleichstellungskonzepts?und Unterstützung der Universit?t Augsburg?bei der Umsetzung des Gleichstellungskonzepts für den Bereich des wissenschaftsstützenden Personals.

Eigene Initiative zur...

  • Durchführung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes
  • Verbesserung der Situationen von Frauen
  • besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und? M?nner.


Mitwirkung an...

  • allen Angelegenheiten mit Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und M?nnern.
  • an allen Angelegenheiten mit Bedeutung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und M?nner und der Sicherung der Chancengleichheit.

Beratung...

  • zu Gleichstellungsfragen und Unterstützung der Besch?ftigten in Einzelf?llen.

Gleichstellungskonzept

Pr?ambel der Grundordnung der Universit?t Augsburg

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"Die Gleichstellung von Frauen und M?nnern ist Leitprinzip der Universit?t Augsburg und soll bei allen universit?ren Vorg?ngen unter Beachtung der Grunds?tze der geschlechtersensiblen Sichtweise (Gender Mainstreaming) gef?rdert werden."

Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und M?nnern

Sprache spiegelt gesellschaftliche Werte und Normen wider. Um die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und M?nnern sicherzustellen, soll vor allem bei der Verwendung von Personenbezeichnungen darauf geachtet werden, Frauen in der Sprache sichtbar zu machen. Texte sollen so formuliert werden, dass sie Frauen und M?nner in gleicher Weise ansprechen.

Gleichstellungsbeauftragte der Universit?t Augsburg seit ihrer Einführung:

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  • Bis Ende 2004: Frau Ingrid Scherer, Ehrenmitglied der Universit?t Augsburg (2005)
  • 2005 - 2010: Frau Sabine Fuhrmann-Wagner, Andrea Reitzle (Stellvertreterin)
  • 2011 - 2013: Antje Henze, Dr. Quirin J. Bauer (Stellvertreter)
  • 2014 - Februar 2016: Dr. Quirin J. Bauer, Seda Alver (Stellvertreterin)
  • M?rz 2016 - Februar 2019: Claudia Grund, Katja Fischer (Stellvertreterin)
  • seit April 2019: Gabriela Mamtschur, Claudia Grund (Stellvertreterin)

Kontakt

Gabriela Mamtschur Dipl.-Inform. (FH)
Gleichstellungsbeauftragte
Universit?t Augsburg

E-Mail:

Claudia Grund MA
Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte
Universit?t Augsburg

E-Mail:

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