Exmatrikulation
Das Abmelden von der Universit?t, die sogenannte Exmatrikulation, kann zu jeder Zeit auf Antrag der bzw. des Studierenden erfolgen, wird aber auch aus Gründen, die das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz vorgibt, von der Universit?t durchgeführt. Durch die Exmatrikulation erl?schen die Rechte und Pflichten der Studierenden an der Universit?t Augsburg. Eine entsprechende Bescheinigung über die Exmatrikulation (Studienverlaufsbescheinigung) wird ausgestellt und ausgeh?ndigt bzw. zugesandt. Diese dient unter anderem als Nachweis zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei einer erneuten Immatrikulation an einer anderen Hochschule.
Die Exmatrikulation wird abschlie?end durch Art. 94 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG) i. V. m. § 13 der Immatrikulationssatzung der Universit?t Augsburg geregelt.
Gründe für die Exmatrikulation
Studierende sind zu exmatrikulieren, wenn …
- ... Sie die Abschlussprüfung bestanden haben. Die Exmatrikulation erfolgt kraft Gesetzes zum Ende des jeweiligen Semesters.?
?Wichtig:?Die Exmatrikulation erfolgt damit nicht mit Abgabe der Bachelor- oder Masterarbeit bzw. der Erbringung einer anderen Prüfungsleistung, sondern zum?Ende des Semesters, in dem alle Prüfungen bestanden, korrigiert und auch das Zeugnis erstellt wurde.?Eine Prüfung ist erst dann bestanden, wenn dies von den zust?ndigen Prüfungsorganen festgestellt wurde.
- ... Sie eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, endgültig nicht bestanden haben. Dies gilt auch, wenn die Studierenden die Voraussetzungen für die Meldung zu einer Prüfung endgültig nicht mehr erbringen k?nnen, es sei denn, sie wechseln in einen anderen Studiengang oder in sonstige andere Studien.?
?Die Exmatrikulation erfolgt zum Ende des Semesters, in dem der Bescheid über das endgültige Nichtbestehen rechtswirksam ergeht. Diese Exmatrikulation unterbleibt nur dann, wenn eine Rückmeldung für das Folgesemester und fristgerechte Umschreibung im Rahmen eines Fachwechsels für einen anderen Studiengang erfolgt.
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... wenn Sie die Zahlung von bei der Rückmeldung f?lligen Semesterbeitr?gen nicht nachweisen.
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... wenn Sie die Rückmeldung nicht form- und fristgerecht beantragen.
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... wenn ein? Immatrikulationshindernis nach Art. 91 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes?oder § 6 der Immatrikulationssatzung der Universit?t Augsburg nachtr?glich eintritt.
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... wenn auf Grund von Tatsachen feststeht, dass die Immatrikulation oder Rückmeldung missbr?uchlich erfolgt ist.
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Bitte beachten Sie:?Wurden Studierende von Amts wegen von der Universit?t Augsburg exmatrikuliert, so haben sie die Campus Card Augsburg innerhalb einer?Frist von zwei Wochen?vorzulegen oder portofrei einzusenden.
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Beantragung und Antragsfrist:?
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Studierende k?nnen die Exmatrikulation jederzeit selbst?mit sofortiger Wirkung unter Vorlage des?Exmatrikulationsantrags?und der Campus Card Augsburg (CCA) - ohne Bargeldguthaben - pers?nlich oder schriftlich beantragen. Ein Missbrauch von Studienbescheinigungen oder der CCA, die ein regul?res Studium ausweisen, obwohl die Exmatrikulation vorgenommen wurde, stellt einen strafrechtlichen Tatbestand dar.
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Sofern die Exmatrikulation wegen eines Hochschulwechsels oder einer Unterbrechung des Studiums erfolgen