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Beschl¨¹sse des Studentischen Konvents vom 06.12.2023

In der dritten ordentlichen Sitzung des Studentischen Konvents am 06.12.2023, wurden die nachfolgenden Beschl¨¹sse gefasst.

Antisemitismus und Rassismus an der Universit?t Augsburg langfristig ernst nehmen

Einrichtung eines Kompetenzzentrums Antisemitismus- und Rassismusforschung an der Universit?t Augsburg

Der studentische Konvent der Universit?t Augsburg empfiehlt der Universit?tsleitung die Einrichtung eines Kompetenzzentrums f¨¹r Antisemitismus- und Rassismusforschung an der Universit?t Augsburg, das sich langfristig folgenden Aufgaben widmen soll:

  • Interdisziplin?re Forschung und Lehre im Bereich der Antisemitismusforschung, der Rassismusforschung und der Postcolonial Studies.
  • Aktive Wissenschaftskommunikation der Forschungsergebnisse mit der Zivilgesellschaft durch ?ffentlichkeitswirksame Veranstaltungen, Workshops und Publikationen.
  • Entwicklung und Durchf¨¹hrung von didaktischen Konzepten f¨¹r Lehrkr?fte zur Aufkl?rungsarbeit gegen Antisemitismus und Rassismus in der politischen Bildung sowie in und au?erhalb der schulischen Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung.
Begr¨¹ndung:
Das vergangene Jahr hat auf verschiedene Weisen die Notwendigkeit aufgezeigt, gegen Antisemitismus und Rassismus vorzugehen. Ein Beispiel stellt die sogenannte Flugblattaff?re um Hubert Aiwanger und der gesellschaftliche Umgang mit dem neonazistischen und antisemitischen Flugblatt dar. Das andere Beispiel ist, ohne Zweifel, das von der Hamas begangene Pogrom am 7. Oktober diesen Jahres, welches der Welt, in einer seit dem Ende der Shoah nicht mehr gesehenen, wahllosen antisemitischen Vernichtungswunsch zur Schau gestellt hat. Den Opfern dieses Pogroms der Hamas und den Opfern des dadurch?hervorgerufenen Milit?reinsatzes gilt unser Mitgef¨¹hl. Diese Beispiele zeigen eindr¨¹cklich, dass immer noch gegen Antisemitismus und Rassismus gehandelt werden muss, weltweit und damit auch in Augsburg.
In diesem Zusammenhang d¨¹rfen die Klagen der Lehrerverb?nde ¨¹ber die Zunahme von Antisemitismus und Rassismus an den Schulen nicht vergessen werden. Gesellschaftlich zeigt sich die Schwierigkeit im Umgang mit Antisemitismus und Rassismus sowie eine Unf?higkeit im Umgang mit gezielter Desinformation, gerade wenn es sich um israelbezogenen Antisemitismus handelt. Dies darf aber unter keinen Umst?nden bedeuten, dass die Abschiebungen von Menschen ein ad?quates Mittel gegen Antisemitismus darstellen w¨¹rden. Da es sich hierbei auch um persistente Ph?nomene handelt, hilft keine kurzfristige Aktion, sondern nur eine langfristige Institutionalisierung von gezielter Forschung, Lehre und Wissenschaftskommunikation in diesen Bereichen.
Ebenso hat das 20. Jahrhundert neben den Menschenrechten zu zwei zentralen Erkenntnissen gef¨¹hrt, hinter die nicht mehr zur¨¹ckgetreten werden darf. Dies sind die Erkenntnisse der Antisemitismusforschung wie auch die Erkenntnisse aus dem Kreis der Decolonial and Postcolonial Studies. Trotz der Tragweite dieser beiden Erkenntnisse mangelt es in der aktuellen Wissenschaftslandschaft an interdisziplin?ren Projekten, welche versuchen, diese Erkenntnisse miteinander zu vermitteln. Das Kompetenzzentrum k?nnte hierbei ein Signal f¨¹r die Wissenschaftsgemeinschaft und ein Schritt in die Zukunft sein.
Die Universit?t Augsburg w¨¹rde sich f¨¹r ein solches Kompetenzzentrum auch aufgrund der Stadtgeschichte Augsburgs besonders eignen, denn die Fr¨¹he Neuzeit Augsburgs sticht vor anderen St?dten zweifach heraus. Zum einen wurde im Jahre 1438 zum ersten Mal die J¨¹dische Gemeinde Augsburgs durch den Rat der Stadt vertrieben, ein Akt, an dem sich die Stadt erheblich bereicherte. Zum anderen haben die m?chtigen Augsburger Handelsfamilien der Fugger und Welser massiv in den fr¨¹hen Kolonialismus des 16. Jahrhunderts investiert und damit bedeutende Gewinne gemacht. So haben die Welser ab 1528 das heutige Venezuela kolonialisiert und diese Kolonie bis 1556 ausgebeutet, w?hrend die Fugger aktiv an der Sklavenarbeit in den spanischen Kolonien verdienten. Anlass genug f¨¹r ein solches Kompetenzzentrum, da hier auch in der Regionalgeschichte Forschung m?glich ist.
All dies vermittelt einen langfristigen Handlungsbedarf in der Forschung und der Lehre gegen Antisemitismus und Rassismus. Diesem Bedarf k?nnte das empfohlene Kompetenzzentrum f¨¹r Antisemitismus- und Rassismusforschung an der Universit?t Augsburg begegnen und so einen Beitrag f¨¹r ein friedlicheres 21. Jahrhundert leisten.

Erg?nzung weiterer Geschlechtsoptionen

Der Studentische Konvent fordert die Universit?tsleitung dazu auf, Studierenden auf Formularen mehrere Optionen zur Geschlechtsangabe zu bieten.

Bei der Einschreibung an der Universit?t stehen aktuell die Optionen "m?nnlich", "weiblich", "divers" und "undefiniert/keine Angabe" zur Auswahl. Auf dem Formular zur Namens?nderung fehlt letztere Option, hier gibt es nur "m?nnlich", "weiblich" und "divers". Diese Auswahl muss auf allen Formularen verbessert und vereinheitlicht sowie durch weitere Optionen erg?nzt werden.

Hierf¨¹r soll ein Expert*innenrat errichtet werden. Dieser Rat soll sich aus Personen aus dem B¨¹ro f¨¹r Chancengleichheit, Forschenden aus dem Bereich Gesundheitssoziologie und von Seiten der Studierendenvertretung mit Personen aus dem Queerreferat und dem Referat f¨¹r Gender und Gleichstellung zusammensetzten. Der Expert*innenrat soll mithilfe gemeinsamer Diskussionsrunden entscheiden, welche weiteren Geschlechtsangaben sinnvoll sind um die Lebensrealit?ten von Studierenden, die sich nicht mit den bestehenden Optionen identifizieren k?nnen, abzubilden und ihre eigenen Identit?ten anzuerkennen.

Begr¨¹ndung:
Seit dem Wintersemester 2020/21 wird in den Statistiken der Universit?t Augsburg die Option ?divers¡° gelistet. Laut diesen Statistiken sind unter den Studierenden nur 10 Personen1, die den Gendereintrag ?divers¡° angegeben haben.
Dies sehen wir jedoch nicht als Beweis, dass alle anderen Personen entweder ?m?nnlich¡° oder ?weiblich¡° sind, sondern vielmehr, dass die bisherige Regelung der geschlechtlichen Vielfalt der Studierenden nicht gerecht wird. Es ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen.
Zudem ist der Begriff ?divers¡° stark biologistisch gepr?gt, da er viel mehr auf intergeschlechtliche Menschen als auf nichtbin?re Menschen ausgerichtet ist. So werden Gender-Realit?ten jenseits der Intergeschlechtlichkeit nicht mit einbezogen, was seit Jahren kritisiert wird.
Die neu zu erarbeitenden Optionen sollen als Selbstbezeichnung dienen k?nnen, was bedeutet, dass Menschen sich mit dieser identifizieren und sich selbst so nennen w¨¹rden.
1?/de/ueber-uns/zahlen/

Transparente Kommunikation f¨¹r die M?glichkeit der Namens?nderung

Der studentische Konvent fordert die Studierendenkanzlei auf, transparent die M?glichkeiten und Anforderungen f¨¹r die ?nderung von Namen und/oder Geschlechtseintrag an der Universit?t Augsburg bekanntzugeben, insbesondere ¨¹ber die Webseite.

Aktuell steht nur das unkommentierte Formular auf der Webseite1. Hier wird nicht erkl?rt, welche Dokumente n?tig bzw. ausreichend sind, etwa der dgti*-Erg?nzungsausweis. Somit werden Barrieren geschaffen, die einfach zu beheben sind.

Auch gilt dies bei der ?nderung von Mail-Adressen im Rahmen der Namens?nderung. Hier entstehende Fragen, etwa bez¨¹glich des Zugangs zu fr¨¹heren Mails, sollten direkt kommuniziert werden.

Ein positives Beispiel bietet hier die Uni Bamberg. Diese erkl?rt beim Formular die n?tigen Dokumente2 und hat zus?tzlich ein FAQ3, um viele dabei bestehende Fragen zu beantworten.
Dies w?re ein unkomplizierter Schritt zu einer queerfreundlicheren Universit?t.

Begr¨¹ndung:
Zu einer queerfreundlichen Universit?t geh?rt, bestehende H¨¹rden abzubauen.
Gerade bei diesem Formular handelt es sich um eine dieser H¨¹rden. Die n?tigen Dokumente werden nicht beschrieben, obwohl sie nicht offensichtlich und ggf. mit weiteren Antr?gen verkn¨¹pft sind.
Auch hat die Namens?nderung erhebliche Implikationen, die im Voraus klar sein sollte. Dies betrifft beispielsweise die Auffindbarkeit des vorherigen Namens, die Handhabung in laufenden Veranstaltung sowie Mailverteiler.
Diese H¨¹rden k?nnen davon abhalten, die M?glichkeit der Namens?nderung zu nutzen.
Die Uni Bamberg zeigt hier, wie eine bayerische Universit?t mit wenig Aufwand einen praktischen Unterschied machen kann, der ¨¹ber Statements hinausgeht.
1?/de/organisation/einrichtungen/studierendenkanzlei/antrage/
2?https://www.uni-bamberg.de/studium/im-studium/studienorganisation/veraenderungsmeldung/
3?https://www.uni-bamberg.de/antidiskriminierung/faq-trans-und-studium/

?nderung der RZ-Kennung erm?glichen nach Namens?nderung

Der Studentische Konvent fordert die Universit?tsleitung und das Rechenzentrumdazu auf, die M?glichkeit zur ?nderung der RZ-Kennung zu schaffen. Dies ist aktuell nicht m?glich.

Betroffen sind alle Menschen, die bei ihrer Immatrikulation einen anderen Namen f¨¹hrten als im weiteren Verlauf der Universit?tszugeh?rigkeit, wie beispielsweise trans* Personen oder Verheiratete.

Durch den Antrag auf ?nderung pers?nlicher Daten werden in der Regel alle Daten wie die E- Mail-Adresse und die Namenseintragung auf Digicampus ausgetauscht, nur die RZ-Kennung bleibt bestehen. Dies ist eine gro?e und relevante L¨¹cke in der respektvollen Behandlung aller Studierenden. Betroffene m¨¹ssen sich schlie?lich mit einem Namen, der nicht ihrer ist, auf Digicampus, STUDIS, oder vielen weiteren Seiten anmelden.

Besonders im Fall von Studierenden, die ihren Vornamen ge?ndert haben, kann dies im Sinne der Rechtssicherheit zu Problemen f¨¹hren. Das kommende Selbstbestimmungsgesetz enth?lt bu?geldbew?hrte Regelungen gegen die Offenbarung des fr¨¹heren Geschlechtseintrags. Da aus der RZ-Kennung oft der Vorname abgeleitet werden kann, drohen hier der Uni Klagen, sofern keine ?nderung vorgenommen wird.

Begr¨¹ndung:
Ein produktiver Studienalltag an der Uni Augsburg erfordert in der Regel das t?gliche Einloggen auf Digicampus. Hierbei werden Studierende, die den Namen, den sie bei ihrer Immatrikulation angegeben haben, nicht mehr verwenden, durch Eingabe der RZ-Kennung weiterhin mit diesem konfrontiert. Dieses sogenannte Deadnaming kann jedoch ernsthafte Folgen f¨¹r betroffene Studierende haben.
So ist beispielsweise bei trans* Personen die Nutzung der auf dem Deadname basierenden RZ-Kennung keineswegs nur eine unwichtige Kleinigkeit. Deadnaming entwertet nicht nur die Geschlechtsidentit?t der Betroffenen, sondern kann diese auch retraumatisieren oder zu?Selbsthass und Depressionen f¨¹hren.1 Die Forschung zeigt, dass die st?ndige Nennung des Deadnames erhebliche negative psychische Auswirkungen auf die Betroffenen haben kann.2
Nicht zuletzt kann das t?gliche Deadnaming schlie?lich auch den Erfolg des Studiums extrem mindern, bzw. den Studienalltag erschweren. Somit ist die M?glichkeit der ?nderung der RZ- Kennung ¨¹beraus wichtig, auch wenn dies Arbeit bedeutet.
1 https://www.nuutro.de/deadnaming
2 Shipherd, J. C., Berke, D., & Livingston, N. A. (2019). Trauma recovery in the transgender and gender diverse community: Extensions of the minority stress model for treatment planning. Cognitive and Behavioral Practice, 26(4), 629¨C646. https://doi.org/10.1016/j.cbpra.2019.06.001
Beschluss: ?nderung der RZ-Kennung erm?glichen nach Namens?nderung

Namenserg?nzung bereits nach Selbstauskunft f¨¹r universit?tsinterne Kommunikation

Der Studentische Konvent fordert die Universit?tsleitung und die Studierendenkanzlei auf, in universit?tsinterner Kommunikation die Nutzung eines Alternativnamens nach Selbstauskunft zu erm?glichen, der dort den amtlichen Namen ersetzt.

Aktuell ist eine Namens?nderung nur mit einem Erg?nzungsausweis der dgti (Deutsche Gesellschaft f¨¹r Transidentit?t und Intersexualit?t) m?glich. Wir fordern stattdessen, dass bereits eine Selbstauskunft der Studierenden bei der Studierendenkanzlei gen¨¹gt, beispielsweise in Form eines daf¨¹r erstellten Formulars, um zumindest eine Erg?nzung des amtlichen Namens durchzuf¨¹hren. Dabei soll der Alternativname in der uniinternen Kommunikation den amtlichen Namen ersetzen, wenn Studierende diesen aus diversen Gr¨¹nden nicht (mehr) verwenden. Die universit?tsinterne Kommunikation betrifft beispielsweise die Namensanzeige auf Digicampus oder Teilnahmelisten.

Diese M?glichkeit soll sowohl durch einen Antrag als auch bei der Immatrikulation gegeben sein.

Auf offiziellen Dokumenten muss bekanntlich aus rechtlichen Gr¨¹nden weiterhin der amtliche Name verwendet werden. Auch eine Erneuerung der Campuskarte ohne vorhandenen Erg?nzungsausweis sehen wir kritisch, da sich Studierende so beispielsweise bei Fahrkartenkontrollen nicht richtig ausweisen k?nnen. Die Namenserg?nzung ohne den dgti- Ausweis und stattdessen durch Selbstauskunft geht also nicht ¨¹ber die Kommunikation innerhalb der Universit?t hinaus, ist aber hier erforderlich.

Begr¨¹ndung:
Die Beantragung des dgti-Erg?nzungsausweises stellt f¨¹r einige Studierende eine H¨¹rde dar. So kann es f¨¹r einige Menschen eine psychische Belastung darstellen, den Ausweis bei der dgti zu beantragen. Au?erdem belaufen sich die Kosten f¨¹r den Ausweis auf aktuell 19,99€. Die hat am Ende des Monats nicht mehr jede*r Studierende zur freien Verf¨¹gung. Au?erdem sollte es Studierende nichts kosten m¨¹ssen, von der Universit?t mit dem gew¨¹nschten Namen angesprochen zu werden. Sie sollte stattdessen die Selbstauskunft sowie die Identit?t der?Studierenden respektieren und auch ohne Vorlage eines Erg?nzungsausweises den Namen f¨¹r die interne Kommunikation ?ndern.
Unter dem Punkt ?Gender und Diversit?t, Heterogenit?t¡° auf der Website beschreibt die Uni Augsburg ihr Leitbild wie folgt: ?Die Diversit?t von Studierenden der Universit?t Augsburg im Hinblick insbesondere auf Gender, [...] werden als wertvolle Bereicherung anerkannt und bei der Weiterentwicklung von Studien-, Lehr- und Unterst¨¹tzungsangeboten ber¨¹cksichtigt. Die Universit?t wirkt in Studium und Lehre auf die Realisierung von Chancengleichheit [...].¡°1 Diese beidenselbst auferlegten Grunds?tze verfolgt die Universit?t mit der aktuellen Regelung zur Namens?nderung aber nicht. So wird die Diversit?t der Studierenden nicht ber¨¹cksichtigt, wenn diese aus ganz verschiedenen, pers?nlichen Gr¨¹nden noch keinen Erg?nzungsausweis besitzen. Das wiederum spricht gegen den Grundsatz der Chancengleichheit. Hierunter f?llt schlie?lich auch, dass alle Studierende, unabh?ngig ihrer finanziellen Situation, das Recht darauf haben, innerhalb der Universit?t mit dem Namen angesprochen zu werden, mit dem sie sich identifizieren. Sogenanntes ?Deadnaming¡°, beispielsweise auf Digicampus, kann nicht zuletzt sehr unangenehm, oder sogar retraumatisierend f¨¹r betroffene Studierende sein und sich so negativ auf den Studienalltag auswirken.
1 /de/ueber-uns/leitbild/leitbild-lehre/

Aufwandsentsch?digungen f¨¹r Mitglieder der ¨¹berfakult?ren Studierendenvertretung

Der Studentische Konvent erkennt den zeitlichen Aufwand, der mit den Aufgaben des Pr?sidiums des Studentischen Konvents, sowie den Aufgaben der EULe-Vertreter*innen einhergeht, an.

Deshalb fordert der Studentische Konvent eine Aufnahme von Aufwandsentsch?digungen f¨¹r die Mitglieder des Pr?sidiums des Studentischen Konvents in den Haushalt der Studierendenvertretung, wie dies f¨¹r den AStA-Vorstand ¨¹blich ist. Sowie eine Aufwandsentsch?digung f¨¹r die EULe-Vertreter*innen wie f¨¹r die StuR?t*innen ¨¹blich.

Begr¨¹ndung:
In den letzten Haushalten der Studierendenvertretung war der Punkt Aufwandsentsch?digung f¨¹r den AStA-Vorstand (derzeit 613,53€) enthalten. ?hnlich wie f¨¹r die Mitglieder des AStA- Vorstands, stellt die Mitgliedschaft im Pr?sidium des Studentischen Konvents einen gro?en zeitlichen Mehraufwand dar. Deshalb sollen auch die Mitglieder des Pr?sidiums des Studentischen Konvents mit solch einer Aufwandsentsch?digung bedacht werden.
Dar¨¹ber hinaus w?re auch eine Aufwandsentsch?digung f¨¹r die gew?hlten Vertreter*innen der Erweiterten Universit?tsleitung w¨¹nschenswert. Diese k?nnte sich in der H?he an den Aufwandsentsch?digungen der Studierendenr?t*innen der Fakult?ten orientieren (derzeit 104€).

?bersicht der voraussichtlichen Ausgaben

Der Studentische Konvent verabschiedet, nach ¡ì 17 Abs. 11 Satz 1 der Grundordnung der Universit?t Augsburg, die vorgeschlagene ?bersicht (siehe Anlage) der voraussichtlichen Ausgaben der ¨¹berfakult?ren Studierendenvertretung.

Begr¨¹ndung:
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Die ?bersicht der vorraussichltichen Ausgaben kann aus Gr¨¹nden der Geheimhaltung an dieser Stelle nicht ver?ffentlicht werden.

VER?FFENTLICHT VON

Dieser Artikel wurde ver?ffentlicht vom Pr?sidium des?Studentischen Konvents.

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