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Beschlüsse des Studentischen Konvents vom 10.01.2024

In der vierten ordentlichen Sitzung des Studentischen Konvents am 10.01.2024, wurden die nachfolgenden Beschlüsse gefasst.

Unterstützung des ?Offenen Briefs zur Regierungserkl?rung der Bayerischen Landesregierung unter Markus S?der vom 5. Dezember 20

Der ?Offene Brief zur Regierungserkl?rung der Bayerischen Landesregierung unter Markus S?der vom 5. Dezember 2023“ soll von der Studierendenvertretung der Uni Augsburg unterstützt und 足球竞彩网_365bet体育在线投注-【中国科学院】: werden. Es soll sich gegen ein angekündigtes Gender-Verbot positioniert werden.

Begründung:
Ministerpr?sident Markus S?der kündigte in seiner Regierungserkl?rung am 5.12.2024 an, das Gendern an Schulen und in der Verwaltung verbieten zu wollen. Davon werden Universit?ten als staatliche Einrichtungen auch betroffen sein. Bereits jetzt hat das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst mit einem Schreiben an die Hochschulpr?sident*innen darauf hingewiesen, dass die Verwendung geschlechtergerechter Sprache (bspw. mit Sonderzeichen) für die Kommunikation mit Studierenden nicht zul?ssig sei. Was genau sich Herr S?der unter einem Gender-Verbot vorstellt, ist noch unklar, allerdings kann davon ausgegangen werden, dass Hochschulen davon betroffen sein werden und die Regelungen nicht strenger werden.
Wir unterstützen den offenen Brief, der sich gegen das Gender-Verbot ausspricht und setzen uns für geschlechtergerechte Sprache und die Gleichbehandlung aller Geschlechter ein. Gerade im wissenschaftlichen Kontext ist eine pr?zise Sprache, beispielsweise durch das Verwenden geschlechtergerechter Sprache, wichtig. Jede Person an der Universit?t sollte frei entscheiden k?nnen, wie er*sie sich ausdrücken m?chte und die M?glichkeit haben, sich durch geschlechtergerechte Sprache inklusiv auszudrücken. Ein sensibler Umgang mit Sprache ist nicht zuletzt deshalb wichtig, weil sie zur Reproduktion sozialer Ungleichheit beitragen kann. Ein Verbot setzt ein falsches Zeichen – ein Zeichen der Ungleichheit statt der Inklusion.

Einrichtung von All-Gender Toiletten an der Universit?t Augsburg

In die Geb?ude A, B, D, E, F, G, H, L, N, R, S, W, ?Medizin“ und ?Alte Universit?t“ der Universit?t soll mindestens eine geschlechtsneutrale Toilette eingerichtet werden. Hierfür fordern wir eine Umbeschriftung ausgew?hlter Toiletten: Die hierdurch geschaffenen All- Gender Toiletten sollen mit den anbei hinzugefügten Piktogrammen neu beschriftet werden. Diese sollen symbolisch zu verstehen geben, ob die vorliegende Toilette lediglich Sitzkabinen oder auch zus?tzliche Pissoirs aufweist, ob sie barrierearm ist oder auch ein Wickeltisch vorhanden ist.

Dabei sollen sich die geschlechtsneutralen Toiletten aufgrund einer m?glichst einfachen Erreichbarkeit m?glichst im Erdgeschoss des jeweiligen Geb?udes befinden. Bevorzugt werden sollen hierbei R?umlichkeiten, die bereits mit einem Wickeltisch ausgestattet sind, damit Elternteile diese geschlechtsunabh?ngig ohne Einschr?nkungen nutzen k?nnen.

Barrierearme Toiletten sind prinzipiell geschlechtsneutral zu beschriften, soweit dies an einzelnen Stellen noch nicht geschehen ist. Uns ist dabei wichtig zu betonen, dass auch Toiletten ohne Barrierearmheit geschlechtsneutral beschriftet werden sollen.

Im Idealfall sollen 5% der Toiletten eines Geb?udes geschlechtsneutral beschriftet und somit für alle Studierenden zug?nglich sein.

Für zukünftig geplante Neubauten fordern wir, dass hingegen mindestens 10% der sanit?ren Einrichtungen eines Geb?udes in Form von Einzelkabinen (eigenes Waschbecken, Desinfektionsm?glichkeiten, Menstruationsprodukte, sowie eigenen Mülleimer) aufgebaut werden und somit geschlechtsunabh?ngig nutzbar sein sollen.

Anbei des Antrags werden sowohl beispielhafte Piktogramme zur Umbeschriftung der Toiletten als auch eine Liste der Toiletten, welche sich zum entgendern eignen, angefügt.

Begründung:
Die Vereinten Nationen formulierten 17 Sustainable Development Goals (SDGs), welche eine nachhaltige und weltweit friedliche Entwicklung bis 2030 anstrebt. Das SDG 6 bezieht sich hierbei auf ?Sauberes Wasser und Sanit?ranlagen“. Es beschreibt die Verfügbarkeit sanit?rer Einrichtungen als Menschenrecht und als eine von 17 Bedingungen für ein friedlicheres gesellschaftliches Miteinander. Auch wenn wahrscheinlich vielen Menschen dies nicht bewusst ist, da eine verfügbare Toilette für die meisten Menschen in Mitteleuropa eine Selbstverst?ndlichkeit darstellt: Sanit?re Einrichtungen sind ein Grundrecht und auch hier an?der Uni Augsburg müssen alle Studierenden die M?glichkeit erhalten, diesem Recht ohne Diskriminierung, Angst und Scham nachgehen zu k?nnen.
Neben den Sustainable Development Goals greift auch Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes (GG), welches betont, dass Menschen aufgrund ihres Geschlechts weder benachteiligt, noch bevorzugt werden dürfen. Hierbei wird deutlich, dass Menschen, welche nicht in die bin?re Geschlechterordnung passen, demnach genauso das Recht auf die Nutzung, für sie eingerichteter sanit?rer Anlagen haben.
Die Universit?t Augsburg selbst beschreibt die Umsetzung einer ?uneingeschr?nkte[n] Freiheit Aller zu Wissensvermehrung, Wissenserwerb und Wissensbewahrung“ als eine ihrer Verpflichtungen. Diese setzt sie allerdings nicht um, solange es Studierende gibt, die in ihrem Studierendenalltag versuchen, auf das Trinken verzichten, um m?glichst lange nicht auf die Toilette gehen zu müssen. Sie setzt sie nicht um, solange es Studierende gibt, die m?glichst den Toilettengang meiden und somit Situationen von Scham und Angst vor Diskriminierung und Anfeindungen versuchen, zu verhindern.
Bereits im Jahr 2000 sch?tzte die Biologin Anne Fausto-Sterling den Anteil intergeschlechtlicher* Menschen innerhalb der Gesamtbev?lkerung auf 1,7%. Die Uni Freiburg ver?ffentlichte zudem im Jahr 2016 die Zeit-Verm?chtnisstudie, welche den Gesamtanteil nichtbin?rer Personen auf rund 3,3% sch?tzt. ?bertragen auf die Universit?t Augsburg sind aktuell circa 1.000 Studierende, sowie weitere Mitarbeitende und Angeh?rige der Universit?t, von den Auswirkungen einer zweigeschlechtlichen Denkweise bei der Beschriftung der Toiletten direkt betroffen.
Verantwortlich für die Umsetzung dieser ben?tigten strukturellen Bedingungen ist die Unileitung. Ihre Aufgaben bestehen darin, ein Klima zu etablieren, in welchem alle Personen diskriminierungsfrei studieren und arbeiten k?nnen. Hierunter f?llt auch die M?glichkeit, in der Zeit, die in der Universit?t verbracht wird, auf eine angemessene Toilette gehen zu k?nnen.
Geschlechtervielfalt ist Realit?t in der gesamten Hochschule. Daraus resultiert eine gleichstellungs- und diversit?tspolitische Verantwortung, welcher wir uns mit diesem Antrag widmen m?chten.
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Befürwortung von Online-Hochschulwahlen

Unter dem Hintergrund, dass wie im Beschluss des Studentischen Konvents ?Hochschulwahlen online“ vom 06.07.2022 gefordert, eine Prüfung für die Durchführung der Hochschulwahlen durch eine Onlinetool stattfindet, spricht sich der Studentische Konvent für die Einführung von Online-Hochschulwahlen aus.

In den dafür ins Leben gerufenen Arbeitskreis, entsendet der Studentische Konvent die Vertreter*innen im Wahlausschuss.

Begründung:
Die Durchführung der Hochschulwahlen in einem Onlineformat scheint wenig Nachteile mit sich zu bringen. Im Gegenteil kann auf eine h?here Wahlbeteiligung gehofft werden. Au?erdem ist diese wahrscheinlich nachhaltiger, da auf die vielen Mengen Papier in Form von Wahlzetteln verzichtet werden kann. Ob sich eine Umstellung aus einer ?konomischen Perspektive lohnt, ist unklar, die nicht mehr ben?tigten Personalkapazit?ten sollten die Durchführung und die Organisation jedoch verschlanken k?nnen.

?bersicht der voraussichtlichen Ausgaben

Der Studentische Konvent verabschiedet, nach § 17 Abs. 11 Satz 1 der Grundordnung der Universit?t Augsburg, die vorgeschlagene ?bersicht (siehe Anlage) der voraussichtlichen Ausgaben der überfakult?ren Studierendenvertretung.

Begründung:
Der Haushalt musste aufgrund kleiner Probleme nochmal überarbeitet werden.

Die ?bersicht der vorraussichltichen Ausgaben kann aus Gründen der geheimhaltung an dieser Stelle nicht ver?ffenlticht werden.

Ver?ffentlicht von

Dieser Artikel wurde ver?ffentlicht vom Pr?sidium des?Studentischen Konvents.

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