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Beschlüsse des Studentischen Konvents vom 31.01.2024

In der fünften ordentlichen Sitzung des Studentischen Konvents am 31.01.2024, wurden die nachfolgenden Beschlüsse gefasst.

Zus?tzliche Referent*innenstelle für das Queerreferat

Eine zus?tzliche Referent*innenstelle soll für das Queerreferat eingerichtet werden.

Begrüdnung:
Das Queerreferat ist ein sehr aktives Referat. Die beiden Referent*innen und die freien Mitarbeitenden arbeiten alle sehr viel. Damit die Arbeit der sehr aktiven freien Mitarbeitenden aktiver wertgesch?tzt werden und die gro?e Menge an Aufgaben (Veranstaltungen, Umsetzungen von Antr?gen zu Namens?nderung, perspektivisch Unterstützung der Umsetzung der All Gender Toiletten, Organisation Bundestreffen der queeren Hochschulgruppen) gestemmt werden kann, ist es notwendig eine dritte Referent*innenstelle einzurichten. Au?erdem ist gerade in der aktuellen politischen Lage eine starke queere Organisation auch an der Universit?t Augsburg notwendig um die Bedarfe der marginalisierten Gruppe umzusetzen.

Gesch?ftsordnungs?nderungsantrag

Aufgrund des § 21 Abs. 8 der Grundordnung der Universit?t Augsburg (GO) vom 20. Juni 2007 ?ndert der Studentische Konvent die Gesch?ftsordnung des Studentischen Konvents vom 19.07.2023, die zuletzt durch Beschlüsse des Studentischen Konvents vom 25.10.2023 ge?ndert worden ist wie folgt:

§1

In § 15a Abs. 1 Satz 2 wird der Verweis ?§ 15 Satz 3“ durch den Verweis ?§ 15 Satz 4“ ersetzt.

§2

Abs. 2b des § 6 wird zu Abs. 1a des § 6.

§3

§ 2 wird durch folgenden Abs. 7a erweitert:

????(7a)?1Als ?Antr?ge an den Fachschaftenrat“ werden solche Begehren bezeichnet, die einen Beschluss des Fachschaftenrats über
????????1. eine Anweisung an den Allgemeinen Studierendenausschuss,
????????2. eine Stellungnahme,
????????3. Personalfragen,
????????4. eine Handlungs- oder Unterlassungsaufforderung gegenüber einem anderen Organ der Studierendenschaft, zum Gegenstand haben.
????2Alle in dieser Gesch?ftsordnung getroffenen Regelung zu Antr?gen im Sinne des § 2 Abs. 7 gelten entsprechend, mit der Einschr?nkung, dass nur die Fachschaftenr?t*innen stimmberechtigt sind.

§4

§ 2 wird durch folgenden Abs. 8a erweitert:
????(8a) Als ??nderungsantr?ge zu Antr?gen an den Fachschaftenrat“ werden solche Begehren bezeichnet, die eine ?nderung eines Antrags im Sinne des § 2 Abs. 7a zum Gegenstand haben.

§5

Die Aufz?hlung in § 2 Abs. 9 soll wie folgt gefasst werden:
????1. die Einr?umung des Rederechts,
????2. die Schlie?ung oder Wiederer?ffnung der Redner*innnenliste,
????3. die sofortige Abstimmung,
????4. den ?bergang zum n?chsten Tagesordnungspunkt,
????5. die Nichtbefassung mit einem Antrag,
????6. die Aufnahme, Streichung oder ?nderung von Tagesordnungspunkten oder deren Reihenfolge,
????7. den Ausschluss aller nicht stimmberechtigten Anwesenden,
????8. die befristete Unterbrechung der Sitzung oder
????9. die Vertagung oder Schlie?ung der Sitzung, zum Gegenstand haben.

§6

Die Aufz?hlung in § 4 Abs. 1 soll durch die nachfolgenden Nummer 4 erg?nzt werden.
????4. die befristete Unterbrechung der Sitzung
Die Nummern 4 und 5 werden zu den Nummern 5 und 6.

§7

Diese ?nderung wird zum 01.02.2024 wirksam.

Begründung:
Zu § 1: Zuletzt hat der Studentische Konvent den § 15 ver?ndert. Diese Ver?nderung führte zu einer Verschiebung der S?tze, weshalb der Verweis in § 15a Abs. 1 aktualisiert werden muss.
Zu § 2: Abs. 2b des § 6 sollte aus inhaltlichen Gründen der zweite Absatz in § 6 sein.
Zu den §§ 3 und 4: Nachdem an der Universit?t Augsburg der Fachschaftenrat kein konstituiertes Gremium ist, wurden in der Praxis Antr?ge an diesen immer in den Sitzungen des Studentischen Konvents behandelt. Diese Praxis soll in die Gesch?ftsordnung des Studentischen Konvents aufgenommen werden.
Zu § 5: Die Liste soll erweitertet werden, um allen Mitgliedern des Konvents es zu vereinfachen, regulativ in den Sitzungsverlauf einzugreifen. In vielen Gremien gibt es eine H?chstdauer von Sitzungen. Dies scheint für den Studentischen Konvent keine praktikable L?sung zu sein. Es soll mit der Nummer ?Schlie?ung der Sitzung“ eine M?glichkeit geschaffen werden, dass der Konvent in seiner Gesamtheit sich entschlie?t, die Sitzung zu beenden.
Zu § 6: In der Praxis unterbricht der*die Vorsitzende die Sitzung in der ?bereinkunft mit dem ganzen Gremium, ohne darüber abzustimmen. Diese Praxis sollte in der Gesch?ftsordnung festgehalten werden.

VER?FFENTLICHT VON

Dieser Artikel wurde ver?ffentlicht vom Pr?sidium des?Studentischen Konvents.

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