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Stellungnahme/Pressemitteilung: Gegen jegliche Verbote gendersensibler Sprache an Universit?ten und Hochschulen

Stel?lung?nah?me/Pres?se?mit?teil?ung des Studentischen Konvents

Die Studierendenvertretung der Universit?t Augsburg spricht sich gegen jegliche Sprachverbote aus, insbesondere gegen solche, die die Verwendung gendersensibler Sprache untersagen. Die Studierendenvertretung der Universit?t Augsburg sieht es als besonders problematisch an, wenn solche Verbote direkte Auswirkungen auf den universit?ren Alltag haben.

Neben der Freiheit, gendersensible Sprache in jeder Form zu verwenden, ist es wichtig, dass allen Mitgliedern der Universit?ten und Hochschulen die Freiheit haben, sich auszudrücken, wie sie m?chten.

Am 19. M?rz 2024 wurde im Rahmen der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung vom Minister*innenrat eine ?nderung der Allgemeinen Gesch?ftsordnung für die Beh?rden des Freistaates Bayern (AGO) beschlossen. Mit dieser wird die Verwendung von geschlechtergerechter Sprache in bayerischen Beh?rden und damit auch in Teilen an Universit?ten und Hochschulen verboten.

Bayern beschlie?t Verbot der Gendersprache / Ministerrat ?ndert Allgemeine Gesch?ftsordnung für Beh?rden des Freistaats / Klarstellung zu amtlichen Regeln des Rats für deutsche Rechtschreibung
In Beh?rden in Bayern ist die Gendersprache mit Sonderzeichen zur Geschlechterumschreibung unzul?ssig. Der Ministerrat hat heute eine entsprechende ?nderung der Allgemeinen Gesch?ftsordnung für die Beh?rden des Freistaates Bayern (AGO) beschlossen. Die AGO verpflichtet die staatlichen Beh?rden bereits jetzt, die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung im dienstlichen Schriftverkehr anzuwenden. Diese Regelung wurde klarstellend erg?nzt. Mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt sind nun ausdrücklich unzul?ssig. Das gilt unabh?ngig von etwaigen künftigen Entscheidungen des Rates für deutsche Rechtschreibung zu der Frage der Verwendung von Sonderzeichen. Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinneren zuletzt mit Beschluss vom 15.12.2023 nicht empfohlen und darauf hingewiesen, dass es sich um Eingriffe in Wortbildung, Grammatik und Orthografie handelt, die die Verst?ndlichkeit von Texten beeintr?chtigen k?nnen. Die amtliche Regelung der Rechtschreibung ist auch Grundlage des Unterrichts an den bayerischen Schulen. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus wird die Schulen über die pr?zisierten Vorgaben zum Gebrauch von Gendersprache in Schule und Unterricht informieren.
Zitat: Pressemitteilungen: Bericht aus der Kabinettssitzung vom 19. M?rz 2024 zuletzt besucht am 25.03.2024

Der Paragraph 22 Absatz 5 der AGO wurde nun zum 01.04.2024 durch den nachfolgenden Passus erg?nzt.

Mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt sind unzul?ssig.
Zitat: Gesetz- und Verordnungsblatt 2024 S. 56 zuletzt besucht am 29.03.2024

Es ist zu befürchten, dass ein derartiges Verbot auch in das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz aufgenommen wird, um dessen Geltungsbereich erheblich auszuweiten. Die Studierendenvertretung der Universit?t Augsburg spricht sich gegen ein solches Vorhaben aus.

Die bayerischen Universit?ten sowie Hochschulen, einschlie?lich der Universit?t Augsburg, sollten sich gegen die Einführung eines entsprechenden Verbots einsetzen, um sicherzustellen, dass an einer Institution, die gegründet wurde, um Wissen zu schaffen, das der Gesellschaft in ihrer Entwicklung dienen soll, auch in Zukunft die sprachliche Weiterentwicklung gew?hrleistet ist. Universit?ten und Hochschulen müssen St?tten des Fortschritts sein und den Weg in eine bessere Zukunft aufzeigen.

Das Narrativ rechtspopulistischer und rechtsradikaler Gruppierungen, dass ein Umdenken in der Verwendung von Sprache, um alle Menschen unabh?ngig von ihrem Geschlecht inklusiv anzusprechen, einen Eingriff in die eigenen Freiheiten darstelle, darf kein Grund sein, darauf mit dem Verbot gendersensibler Sprache zu reagieren. Es ist wichtig, dass Menschen sich inklusiv und umsichtig ausdrücken k?nnen und dürfen.

Das Verbot von gendersensibler Sprache an Universit?ten und Hochschulen ist eine Verschleierung der tats?chlichen Probleme an Universit?ten und Hochschulen. Studierende haben beispielsweise tagt?glich mit Problemen wie leistbarem Wohnraum, einer ausbleibenden BAf?G-Reform oder einer angemessenen Finanzierung der Studierendenwerke zu k?mpfen. Nicht zu vergessen ist die Tatsache, dass ein Studium trotz Abschaffung der Studiengebühren immer noch stark vom famili?ren Hintergrund abh?ngt. Statt gendersensible Sprache an Hochschulen und Universit?ten zu verbieten, sollte sich die Bayerische Staatsregierung lieber mit dringenderen Problemen auseinandersetzen, die Studierende tagt?glich betreffen und die ein Studium erschweren.
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Der vollst?ndige Beschluss

Den vollst?ndigen Beschluss zu dieser Stellungnahme ist bei den Beschlüssen zu finden.

Ver?ffentlicht von

Dieser Artikel wurde ver?ffentlicht vom Pr?sidium des?Studentischen Konvents.

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