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1. Bewerbungsablauf

Alle Bewerbungsunterlagen werden in ihrer Gesamtheit gewertet. Nicht ein Kriterium ist allein entscheidend, sondern der Gesamteindruck, der aus der Bewerbung hervorgeht. Deshalb ermutigen wir ausdr¨¹cklich auch all diejenigen, die nicht nur zweistellige Noten schreiben und mithin keinen zweistelligen Notendurchschnitt vorweisen k?nnen, sich zu bewerben.

Bewerbungen werden jedes Jahr bis Ende November angenommen. Den genauen Termin entnehmen Sie bitte unserer Startseite.

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Bitte beachten Sie: Unvollst?ndige oder versp?tet eingegangene Bewerbungen k?nnen im Bewerbungsprozess leider nicht ber¨¹cksichtigt werden.

In einem ersten Schritt werden alle Bewerbungen von uns gepr¨¹ft. Qualifizierte Bewerber*innen werden daraufhin Mitte Dezember zu einem Auswahlgespr?ch eingeladen, welches jeweils in Kleingruppen am Lehrstuhl von Professor M?llers stattfindet. Zeitnah nach diesen Auswahlgespr?chen erfolgt die Zuteilung an die jeweiligen Partneruniversit?ten, sodass die erfolgreichen Bewerber*innen im Regelfall noch vor Weihnachten die Einladung zur Teilnahme am Austauschprogramm erhalten.

2. Englischnachweis/ TOEFL:

Als Sprachnachweis f¨¹r die Bewerbung dient die von der FRA erlangte Bescheinigung ¨¹ber ausreichende Englischkenntnisse (Jura) bzw. ein mit mindestens 50% bestandener Equivalency Test (ReWi). Alternativ kann auch ein TOEFL-Test absolviert werden, der mit mindestens 90 Punkten bestanden werden muss.

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F¨¹r Jurastudierende gilt:

Zuerst muss am Oxford Online Placement Test teilgenommen werden, der zu Beginn eines jeden Semesters stattfindet. Hierbei muss mindestens ein Sprachniveau von C1 oder C2 erreicht werden. Alternativ gelten auch andere Sprachpr¨¹fungen, die ein derartiges Sprachniveau belegen, wie beispielsweise das Cambridge Certificate, nicht aber das Abiturzeugnis. Daraufhin erfolgt die Zuteilung in die Kurse Anglo-American Legal Systems und Common Law. Wer den Kurs Anglo-American Legal Systems bestanden oder den Kurs Common Law mit sehr gut (mit der Note 1,0 oder 1,3) absolviert hat, ist f¨¹r die Teilnahme am FRA Modul 2 und 3 zugelassen. Studierende, die die Bescheinigung ¨¹ber ausreichende Englischkenntnisse erhalten m?chten, m¨¹ssen diese Module daraufhin durchgehend belegen.

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(Beispiel: Schon im 1. Semester kann am Oxford Online Placement Test und am Kurs Anglo-American Legal Systems/Common Law teilgenommen werden, sodass die Teilnahme am Modul 2 (und sp?ter Modul 3) und die USA-Bewerbung bereits im 3. Semester erfolgen k?nnen)

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F¨¹r ReWi-Studierende gilt:

Da englischsprachige Kurse bereits Teil des pflichtm??igen Studienprogramms sind, kann ohne zus?tzliche Nachweise am Equivalency Test teilgenommen werden. Dieser findet zu Beginn eines jeden Wintersemesters statt und muss mit mindestens 50% bestanden werden, um als Sprachnachweis zu dienen.

? Universit?t Augsburg

Der TOEFL ist ein vierstufiger Sprachtest (Reading, Writing, Listening, Speaking) f¨¹r Ausl?nder, bei dem Ihre Englischkenntnisse gepr¨¹ft werden.

F¨¹r eine Bewerbung ben?tigen Sie beim Internet-Based Testing eine Mindestpunktzahl von 90 von 120 m?glichen Punkten.

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Der TOEFL-Test kann in allen gr??eren St?dten (z.B. Augsburg, M¨¹nchen, Stuttgart, Frankfurt) zu bestimmten Terminen abgelegt werden. Die Anmeldefrist variiert, sodass Sie sich rechtzeitig um einen Termin k¨¹mmern sollten.

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N?here Informationen ¨¹ber Anmeldung, Pr¨¹fungsorte und Geb¨¹hr erhalten Sie auf der Homepage des TOEFL. Hier finden Sie zudem einen guten ?berblick ¨¹ber die Organisation des TOEFL.

Der TOEFL-Test ist grunds?tzlich Voraussetzung f¨¹r den Antritt des Auslandssemesters an einer unserer Partneruniversit?ten.

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Sollten Sie die Bescheinigung ¨¹ber ausreichende Englischkenntnisse im Rahmen der FRA (klassisch Jura) erhalten bzw. den Equivalency Test (Rechts- und Wirtschaftswissenschaften) bestanden haben und ein Best?tigungschreiben Ihrer FRA-Dozierenden vorlegen k?nnen, k?nnen Sie damit jedoch bis auf Weiteres den TOEFL ersetzen. Dar¨¹ber hinausgehende Empfehlungschreiben des Sprachenzentrums sind nicht erforderlich.

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Der TOEFL muss f¨¹r die Bewerbung grunds?tzlich?bereits vorliegen. Denn bei der Beurteilung der F?higkeiten der Bewerber*innen flie?en sowohl die juristischen als auch die sprachlichen Kenntnisse mit ein und nur die besten Bewerber*innen k?nnen zu den m¨¹ndlichen Auswahlgespr?chen eingeladen werden. Da wir vermeiden wollen, dass Sie Ausgaben haben, bevor Sie eine Zusage bzgl. des Austauschprogramms bekommen haben, besteht neben dem kostenpflichtigen TOEFL die M?glichkeit, die Englisch-Kenntnisse durch die erfolgreiche Teilnahme an der englischsprachigen FRA nachzuweisen. (Im ¨¹brigen ist ein erfolgreicher TOEFL unabh?ngig vom USA-Austausch auch f¨¹r jede sp?tere Bewerbung eine Bereicherung!)

Sollten Sie nicht die n?tige Punktzahl erreicht haben, k?nnen Sie den TOEFL jeden Monat erneut versuchen. Planen Sie also Ihren ersten Versuch so, dass Sie notfalls noch einen "Reservemonat" f¨¹r eine Wiederholung haben.

Es empfiehlt sich sehr, sich auf den TOEFL-Test speziell vorzubereiten. Entsprechende Trainingssoftware oder B¨¹cher gibt es in jeder Buchhandlung oder im Internet. Dar¨¹ber hinaus bietet auch das Sprachenzentrum hilfreiche Englischkurse an.

3. Kosten:

Zus?tzlich zu den 900 € Unkostenbeitrag entstehen f¨¹r den Auslandsaufenthalt die ¨¹blichen Lebenshaltungskosten. Es ist immer schwierig, eine allgemeine Aussage ¨¹ber die H?he dieser Kosten in den USA zu treffen. Sie h?ngen vom individuellen Lebensstil und dem Aufenthaltsort ab. Erfahrungsgem?? liegen sie aber besonders in den Gro?st?dten etwas ¨¹ber den Unterhaltskosten in Deutschland, zumal die Studenten sich zumindest zeitweise ein Auto mieten und Reisen unternehmen. Inklusive Flug muss man mit ca. 7.000 $ bis 11.000 $ rechnen. Beachten Sie jedoch, dass auch das Leben in Deutschland Geld kostet und die genannten Summen unter diesem Blickwinkel weit weniger dramatisch erscheinen. Zudem sollten Sie nicht vergessen, dass Ihnen die Studiengeb¨¹hren von ca. 25.000 $ von der Partneruniversit?t erlassen werden.

Die 900 € Unkostenbeitrag dienen ausschlie?lich dazu, die Aufwendungen f¨¹r das Austauschprogramm zu bestreiten. Abgedeckt werden damit beispielsweise s?mtliche Verwaltungskosten der Partneruniversit?t sowie die ABA-Geb¨¹hren. Nicht enthalten sind lediglich die Visumsgeb¨¹hren der staatlichen Stellen der USA. Ebenso nicht enthalten sind s?mtliche Privatkosten der Teilnehmer, wie etwa Flug oder Unterkunft.

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Austauschstudenten an unseren Partneruniversit?ten George Washington Universtiy, Chicago-Kent College of Law und Pepperdine University werden regelm??ig mit DAAD ISAP Stipendien gef?rdert.

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Eine ?bersicht mit weiteren F?rderm?glichkeiten haben wir hier f¨¹r Sie zusammengestellt. Der F?rderumfang h?ngt dabei von dem individuellen Stipendium ab. Sollten Sie bereits in einem F?rderprogramm sein, sei darauf hingewiesen, dass viele Stiftungen f¨¹r Auslandsaufenthalte besondere Zusch¨¹sse gew?hren.

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Auch wenn Sie bisher keine BaF?G-Leistungen erhalten, kann sich eine Bewerbung dort lohnen. Die Bemessungsgrundlagen f¨¹r das AuslandsBaF?G, insbesondere f¨¹r die USA, sind wesentlich h?her als f¨¹r das InlandsBaF?G.

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Bitte beachten Sie: Falls Ihr Auslandsaufenthalt mit einem DAAD ISAP Stipendium gef?rdert wird (gilt voraussichtlich f¨¹r die Partneruniversit?ten George Washington University, Chicago-Kent College of Law und Pepperdine University), finden Sie hier wichtige Informationen zur gleichzeitigen Inanspruchnahme von AuslandsBaF?G oder weiteren Stipendien.

4. Zeitpunkt des Auslandsaufenthalts:

F¨¹r die klassischen Juristen ist der Zeitpunkt f¨¹r ein Auslandssemester am besten nach dem 4. oder 6. Semester. Bewerben Sie sich deshalb im Optimalfall im 3. oder im 5. Semester.

ReWi-Studenten empfehlen wir die Teilnahme zum Ende Ihres Bachelorstudiums, oder zu Beginn Ihres Masterstudiums.

5. Beurlaubung

Eine Beurlaubung ist grunds?tzlich m?glich, wenn das Auslandssemester mehr als die H?lfte der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters abdeckt. F¨¹r das US-amerikanische Fall Semester ist diese Voraussetzung regelm??ig erf¨¹llt. N?here Informationen und die entsprechenden Antr?ge finden Sie auf folgender Website der Universit?t:

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6. Anrechnung:

Eine Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen auf den universit?ren Pr¨¹fungsteil / Bachelor bzw. Master oder einen LL.M.-Studiengang in Augsburg ist grunds?tzlich m?glich, wenn dies unter Einhaltung eines bestimmten Verfahrens bereits vor dem Austausch abgesprochen wird.

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Zust?ndig hierf¨¹r sind die jeweiligen Studienberater*innen:

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Jura-Studierende finden auf der folgenden Seite n?here Informationen und den Antrag zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen:

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ReWi-Studierende?finden die entsprechenden Antr?ge hier:

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7. Visum:

Sie beantragen zun?chst bei der entsprechenden Partneruniversit?t ein I-20 Formular. Das daf¨¹r n?tige Antragsformular erhalten Sie etwa im M?rz/April von der Partneruniversit?t. Mit dem I-20 Formular k?nnen Sie dann?in Frankfurt oder mittlerweile auch M¨¹nchen Ihr Visum beantragen. Sie m¨¹ssen dabei pers?nlich dort vorstellig werden. Den Termin m¨¹ssen Sie telefonisch mit dem f¨¹r Sie zust?ndigen Konsulat absprechen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der US-Botschaft.

F¨¹r Ihren pers?nlichen Antrag ist zun?chst das I-20 Formular der Partneruniversit?t und ein maschienenlesbarer Reisepass n?tig, der mindestens f¨¹r die Dauer Ihres Aufenthaltes g¨¹ltig ist. ?ber Unterlagen, die Sie dar¨¹ber hinaus noch ben?tigen, informieren Sie sich bitte auf der Homepage der US-Botschaft und fragen Sie bei der Terminabsprache nach.

8. Unterkunft:

Grunds?tzlich liegt es in der Verantwortung der Studierenden, eine Unterkunft in den USA oder in China zu finden.
Allerdings stellen die Partneruniversit?ten in Chapel Hill und in Pepperdine unseren Studierenden Pl?tze in ihren Wohnheimen zur Verf¨¹gung. In Washington kann das International Student House bezogen werden, das vergelichbar mit einem Wohnheim ist und von den Augsburger Studierenden in den letzten Jahren gerne in Anspruch genommen wurde. In den anderen St?dten gibt es derzeit leider keine vergleichbaren M?glichkeiten.
Hier muss auf den privaten Wohnungsmarkt verwiesen werden. N?here Informationen zu geeigneten Unterk¨¹nften in den jeweiligen St?dten k?nnen den Erfahrungsberichten der ehemaligen Teilnehmenden entnommen werden.

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9. Nachweise f¨¹r die Partneruniversit?t:

Nachdem Sie eine?Zusage von uns erhalten haben, k?nnen Sie ein Transcript of Records beim AAA beantragen und dieses?dann bei Ihrer Partneruniversit?t einreichen.

Sofern Ihre Partneruniversit?t dies fordert, stellen wir Ihnen gerne ein solches Dokument aus.

Disclaimer

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Stand: 16.10.2024

Kontakt

Christian Kolbe
Wissenschaftlicher Mitarbeiter | Ansprechpartner f¨¹r den USA-Austausch und das Augsburg Summer Program
Juristische Fakult?t

E-Mail:

Fachdekan f¨¹r Internationales
Juristische Fakult?t

Startseite:

E-Mail:

Antonia Burger
Studentische Hilfskraft | Ansprechpartnerin f¨¹r den USA-Austausch
Juristische Fakult?t

E-Mail:

Mia Abdallah
Studentische Hilfskraft I Ansprechpartnerin f¨¹r den USA-Austausch
Juristische Fakult?t

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