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Allgemeine Informationen

Da bundesweit die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber für den Studiengang Medizin die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienpl?tze deutlich übersteigt, werden die Studienpl?tze in einem zentralen Vergabeverfahren durch die?Stiftung für Hochschulzulassung?vergeben. Deutsche und Deutschen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber bewerben sich daher nicht an den Universit?ten, sondern bei der Stiftung für Hochschulzulassung um einen Medizinstudienplatz. Falls Bewerberinnen und Bewerber aber keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, müssen bis zur Einschreibung an der Universit?t Augsburg ein Bescheid der Zeugnisanerkennungsstelle für Bayern?und ein anerkannter Deutschnachweis aus dem Niveau C1 vorgelegt werden.

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Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die ihre Hochschulzulassungsberechtigung (HZB) im Jahr der Bewerbung erhalten, ist die Bewerbungsfrist am 15. Juli desselben Jahres.

Für sogenannte ?Alt-Abiturienten", die ihre HBZ vor dem 16. Januar des laufenden Jahres erworben haben, endet die Bewerbungsfrist Ende Mai.

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Für die Bewerbung im zentralen Vergabeverfahren ist im ersten Schritt eine Registrierung im Online Bewerbungsportal der Stiftung für Hochschulzulassung durchzuführen. Um bei der Vergabe der Studienpl?tze in Augsburg berücksichtigt zu werden, muss im Onlne-Bewerbungsportal als Studienwunschort die Universit?t Augsburg ausgew?hlt werden. Eine Bewerbung direkt bei der Medizinischen Fakult?t der Universit?t Augsburg ist nicht m?glich.

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Die Studienpl?tze werden in drei sogenannten zentralen Zulassungsquoten vergeben. Hierbei werden 30% der Pl?tze nach der Abiturbestenquote und 10% nach einer Eignungsquote vergeben. Die dann noch verbleibenden Studienpl?tze (60%) werden im sogenannten Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) ebenfalls von der Stiftung nach Auswahlkriterien der Medizinischen Fakult?t vergeben.

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Hinweis: Personen mit beruflicher Qualifizierung ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung sowie Angeh?rige von Staaten au?erhalb der EU/ des EWR, bewerben sich nach unten beschriebenem Vorgehen bei der Universit?t Augsburg.

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? Universit?t Augsburg

Auswahlverfahren der Hochschule (ADH) an der Universit?t Augsburg

Die Studienpl?tze im hochschuleigenen Auswahlverfahren der Medizinischen Fakult?t der Universit?t Augsburg werden nach folgenden Auswahlkriterien vergeben:

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  1. Zun?chst werden 15 Prozent?der Pl?tze im AdH allein nach dem Ergebnis des fachspezifischen Studieneignungstests ?Test für medizinische Studieng?nge" (TMS)
  2. Für die verbleibenden 85 Prozent der Pl?tze im AdH werden nachfolgende Kriterien mit der genannten maximalen Punktzahl berücksichtigt:
  • 25 Punkte nach der Punktzahl für das Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung
  • 70 Punkte für den fachspezifischen Studieneignungstest TMS
  • 3 Punkte für abgeschlossene medizinnahe Berufsausbildungen?
  • 2 Punkte für anerkannte praktische T?tigkeiten

Die Gesamtpunktzahl einer Bewerberin oder eines Bewerbers wird aus der Summe der Punktzahlen für jedes Kriterium errechnet (s. Auswahlsatzung Medizin, §3). Um die vorhandenen Studienpl?tze zu vergeben, wird basierend auf der berechneten Gesamtpunktzahl eine Rangliste gebildet. Die vorhandenen Studienpl?tze gehen an die Bewerberinnen und Bewerber mit den h?chsten Punktzahlen.

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Die Auswahlsatzung Medizin finden Sie in der?Rechtssammlung?der Universit?t.

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? Universit?t Augsburg

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Die Auswahlkriterien im ?berblick

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  • Durchschnittsnote der Hochschulzulassungsberechtigung (HZB-Durchschnittsnote)
    Als HZB-Durchschnittsnote wird die auf dem Zeugnis aufgeführte Durchschnittsnote verwendet. Die Auswahl von Grund- und Leistungskursen spielt hingegen keine Rolle. Im Auswahlverfahren der Universit?t Augsburg k?nnen maximal 25 Punkte über die Abiturnote erzielt werden. Die Punktzahl für das Ergebnis der HzB wird gem?? Anlage 1 Auswahlsatzung Medizin berechnet.
  • Standartwert des Tests für Medizinische Studieng?nge (TMS-Standartwert)
    Der Test für Medizinische Studieng?nge (TMS) wurde speziell dafür entwickelt, die Studieneignung von angehenden Medizinstudierenden vorherzusagen. An der Medizinischen Fakult?t der Universit?t Augsburg wird zur Bildung der Rangliste der TMS-Standardwert verwendet. Der TMS findet einerseits in der Binnenquote volle Berücksichtigung, andererseits k?nnen in der übrigen Quote des AdH maximal 70 Punkte für das Ergebnis des TMS erreicht werden. Wird bei der Bewerbung kein TMS-Ergebnis vorgelegt oder ist das TMS-Ergebnis unter dem Durchschnitt (TMS-Standardwert unter 100 Punkte), werden hierfür keine Punkte vergeben. Die Berechnung der Punktzahl für den TMS erfolgt gem?? Anlage 4 Abs. 2 BayHZV (nach einer sog. z-Transformation für Normalverteilungen). Die Testtermine und Anmeldungsfristen finden Sie auf der?TMS Webseite.
  • Berufsausbildungen und -T?tigkeiten
    Berufsausbildungen in der Medizin nach Anlage 6 BayHZV werden mit drei Punkten berücksichtigt.
  • Anerkannte Praktische T?tigkeiten
    Nach Anlage 3 Auswahlsatzung Medizinische Fakult?t anerkannte praktische T?tigkeiten werden mit zwei Punkten berücksichtigt.
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Zweitstudienbewerberinnen und -Bewerber

Bewerberinnen und Bewerber, die bereits ein Hochschulstudium in Deutschland abgeschlossen haben, müssen sich als Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber um einen Studienplatz in der Medizin bewerben. Die Bewerbung ist an die?Stiftung für Hochschulzulassung?zu richten. Weiterführende Informationen zum Bewerbungsablauf und den Auswahlkriterien werden auf der Webseite der Stiftung und in einem Merkblatt über die Zulassung zum Zweitstudium bereitgestellt.

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Liegen wissenschaftliche Gründe für ein Zweitstudium vor, kann ein wissenschaftliches Gutachten bei der Universit?t Augsburg beantragt werden. Schicken Sie dazu das entsprechende Formblatt der Stiftung für Hochschulzulassung?(Downloadbereich der Stiftung für Hochschulzulassung) ausgefüllt, zusammen mit folgenden Unterlagen

  • beglaubigte Kopie des Zeugnisses über ein abgeschlossenes Erststudium
  • Motivationsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Publikationsverzeichnis
  • ggf. Auszeichnungen, Preise, Forschungsprojekte mit Drittmittelf?rderung

per Post an:

Medizinische Fakult?t

Department of Medical Education

Studienmanagement

Universit?tsstra?e 2

86159 Augsburg

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Die Frist zur Beantragung eines wissenschaftlichen Gutachtens der Universit?t Augsburg endet am 31. Mai.

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Bewerberinnen und Bewerber mit beruflicher Qualifikation

Beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung haben ebenfalls die M?glichkeit, sich für ein Medizinstudium zu bewerben. Hierbei ist zwischen zwei Gruppen zu unterscheiden:

  • Personen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung mit einem Meisterabschluss (Meisterbrief) oder einer gleichwertigen beruflichen Fortbildung
  • Personen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung mit einer Berufsausbildung und anschlie??ender beruflicher T?tigkeit in ihrem Ausbildungsberuf

Bewerbungen für ein Beratungsgespr?ch und ggf. die Teilnahme an einer Hochschulzugangsprüfung (nur beruflich-Qualifizierte ohne Meisterfortbildung) sind bis zum 15. April an die Studierendenkanzlei der Universit?t Augsburg zu richten. Bewerberinnen und Bewerber beider Gruppen werden in einem Beratungsgespr?ch über Inhalte, Aufbau und Anforderungen des Medizinstudiums sowie über M?glichkeiten zur Vorbereitung auf das Studium informiert. 足球竞彩网_365bet体育在线投注-【中国科学院】 mit Meisterabschluss oder gleichwertiger Fortbildung erhalten nach Abschluss des Beratungsgespr?chs basierend auf ihrer Abschlussnote der beruflichen Fortbildung ein Noten?quivalent für die allgemeine Hochschulreife.

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Die Gruppe der beruflich Qualifizierten mit mindestens dreij?hriger Berufserfahrung absolviert zus?tzlich zum Beratungsgespr?ch eine Hochschulzulassungsprüfung an der Universit?t Augsburg. Basierend auf dem Abschneiden bei der Hochschulzugangsprüfung wird die fachgebundene Hochschulreife erteilt. Aufgrund der Fachbindung ist die fachliche N?he von Berufsausbildung und beruflicher T?tigkeit zum Medizinstudium nachzuweisen, um für die Prüfung zugelassen zu werden. Anerkannt werden die in Anlage 6 BayHZV aufgeführten Berufe. Die bei der Hochschulzugangsprüfung erzielte Note dient als Noten?quivalent für die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung. Im Anschluss bewerben sich beide oben genannten Gruppen mit ihren Noten?quivalenten regul?r über das zentrale Vergabeverfahren (siehe oben) um einen Medizinstudienplatz.

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Detaillierte Informationen zum Bewerbungsverlauf und -fristen und den einzureichenden Unterlagen für Beratungsgespr?ch und Hochschulzugangsprüfung sind auf der Webseite der?Studierendenkanzlei der Universit?t Augsburg.

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Download Flyer Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber

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