足球竞彩网_365bet体育在线投注-【中国科学院】

图片

图片

?

Wer sich mit ausl?ndischen Zeugnissen oder einem IB-Diploma bewirbt (Bildungsausl?nder bzw. Bildungsinl?nderin), ben?tigt in jedem Fall vor der Einschreibung einen Zulassungsbescheid der Studierendenkanzlei.

?

Besondere Informationen zur Bewerbung finden Sie für:
?

Wer einen sonstigen Studiengang mit Abschluss Bachelor, Staatsexamen oder?Promotion?aufnehmen m?chte, bewirbt sich in 3 Schritten (dies gilt auch, wenn?zuvor eine Feststellungsprüfung des Studienkollegs notwendig oder bereits bestanden ist):

?

  1. Online-Bewerbung im VIBS-Portal durchführen (siehe unten) - für das WiSe 2024/25 voraussichtlich ab 21. Mai 2024 ge?ffnet
  2. PDF ausdrucken und diesen "Antrag auf Zulassung" ausfüllen und unterschreiben
  3. Einreichen dieses


-> Zulassungsantrages frist- und formgerecht (siehe? Infoblatt )
????zusammen mit

-> amtlich beglaubigten Kopien der Zeugnisse,

-> einem Bescheid über die Vorprüfung dieser Zeugnisse,

-> dem notwendigen Deutsch-Nachweis (gilt auch für deutsche Staatsangeh?rige!)

?

-> einer Passkopie

-> und einem Lebenslauf

bei der Universit?t Augsburg, Studierendenkanzlei, Universit?tsstr. 2, 86159 Augsburg.
?

N?here Informationen finden Sie auf dem? Infoblatt .

?

  • Bewerbungen für Studieng?nge mit NC?(mit Zulassungsbeschr?nkung) oder mit EFV?(Eignungsfeststellungsverfahren) müssen komplett bis 15. Juli 2024 vorliegen.
  • Bewerbungen für Studieng?nge?ohne NC?(ohne Zulassungsbeschr?nkung) und?ohne EFV?(Eignungsfeststellungsverfahren) k?nnen auch nach dem 15. Juli 2024 bis sp?testens Mitte September 2024 eingereicht werden, wenn Sie bis dahin eine anerkannte deutsche Sprachprüfung auf dem erforderlichen Niveau nachweisen und kein Studienkolleg ben?tigen.

?

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an bewerbung-studium@zv.uni-augsburg.de

?

?

weiter

?

?

足球竞彩网_365bet体育在线投注-【中国科学院】