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Einige grundst?ndige Studieng?nge an der Universit?t Augsburg k?nnen mit einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung studiert werden. Eine detaillierte Liste mit den entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen findet sich auf dieser Seite.

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Anglistik/Amerikanistik bei Hauptsprache Englisch

Nachstehendes?Zeugnis oder Abschluss?berechtigt zur Aufnahme der oben genannten Studienf?cher an der Universit?t Augsburg:?Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Erg?nzungsprüfung?in Verbindung?mit dem Abschlusszeugnis einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten?Fachakademie mit Ausbildungsrichtung ?bersetzen und Dolmetschen (vormals Fremdsprachenberufe) bei einer Prüfungsgesamtnote ?sehr gut“ in?jedem der beiden Zeugnisse.

Betriebswirtschaftslehre

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschlüsse?berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Betriebswirtschaftslehre an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in der?Ausbildungsrichtung?Wirtschaft und Verwaltung oder Internationale Wirtschaft.

  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen auf der Grundlage von?Leistungspunkten?(ECTS) in einem?nicht abgeschlossenen Bachelorstudium erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den?Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung innerhalb der ersten zwei Fachsemester?erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), best?tigt durch Vorlage einer?Bescheinigung des Prüfungsamtes?der jeweiligen Fachhochschule.?Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.?Für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre betrifft dies den Bachelorstudiengang?Betriebswirtschaft.

  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Erg?nzungsprüfung?in Verbindung?mit dem Abschlusszeugnis einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten?Fachakademie mit Ausbildungsrichtung?Augenoptik,?Brau- und Getr?nketechnologie,?Ern?hrungs- und Versorgungsmanagement,?Landwirtschaft – Fachrichtung Ern?hrungs- und Versorgungsmanagement,?Wirtschaft?bei einer Prüfungsgesamtnote ?sehr gut“ in?jedem der beiden Zeugnisse.

  • Zeugnis über die bestandene?Zwischenprüfung?im Sinn des Art. 22 Abs. 1 Satz 1?Leistungslaufbahngesetz?im Rahmen des Vorbereitungsdienstes für den Einstieg in der?dritten Qualifikationsebene?genannten Fachlaufbahnen bzw. fachlichen Schwerpunkte im Bereich:?Verwaltung und Finanzen.

Data Science

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschlüsse?berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Data Science an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in der?Ausbildungsrichtung Technik.

  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen auf der Grundlage von?Leistungspunkten?(ECTS) in einem?nicht abgeschlossenen Bachelorstudium erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den?Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung innerhalb der ersten zwei Fachsemester?erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), best?tigt durch Vorlage einer?Bescheinigung des Prüfungsamtes?der jeweiligen Fachhochschule.?Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.?Für den Studiengang Data Science betrifft dies die Bachelorstudieng?nge:?Informatik,?Mathematik, Data Science.

Erziehungswissenschaft

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschlüsse?berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Erziehungswissenschaft an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in der?Ausbildungsrichtung: Sozialwesen.
  • Die?fachgebundene Hochschulreife?kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen auf der Grundlage von?Leistungspunkten (ECTS) in einem?nicht abgeschlossenen Bachelorstudium?erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung?innerhalb der ersten zwei Fachsemester?erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), best?tigt durch Vorlage einer?Bescheinigung des Prüfungsamtes?der jeweiligen Fachhochschule.?Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland. Für den Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft betrifft dies folgende Bachelorstudieng?nge:?Musik- und bewegungsorientierte Soziale Arbeit,?Religionsp?dagogik und kirchliche Bildungsarbeit,?Soziale Arbeit und?Soziale Arbeit/Soziale Dienste an Schulen.
  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Erg?nzungsprüfung?in Verbindung?mit dem Abschlusszeugnis einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten?Fachakademie mit Ausbildungsrichtung:?Gemeindepastoral,?Heilp?dagogik oder?Sozialp?dagogik?bei einer Prüfungsgesamtnote ?sehr gut“ in?jedem der beiden Zeugnisse.
  • Zeugnis über die?p?dagogisch-didaktische Abschlussprüfung?am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern (Abteilung I bis V) zusammen?mit einer Urkunde des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife?gem?? § 38 der Studienordnung für das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern (FISO) vom 9. August 2005 (GVBl S. 436, ber. S. 516,) in der jeweils geltenden Fassung.
  • Zeugnis über die?Abschlussprüfung am Staatsinstitut für die Ausbildung von F?rderlehrern zusammen?mit einer Urkunde des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife?gem?? § 24 der Studienordnung für das Staatsinstituts für die Ausbildung von F?rderlehrern vom 24. Juni 2008 (GVBL S. 399) in der jeweils geltenden Fassung.

Franko-Romanistik

Nachstehendes?Zeugnis oder Abschluss?berechtigt zur Aufnahme der oben genannten Studienf?cher an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Erg?nzungsprüfung?in Verbindung?mit dem Abschlusszeugnis einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten?Fachakademie mit Ausbildungsrichtung ?bersetzen und Dolmetschen (vormals Fremdsprachenberufe) bei einer Prüfungsgesamtnote ?sehr gut“ in?jedem der beiden Zeugnisse.

Geographie

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschlüsse?berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Geographie an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in den?Ausbildungsrichtungen:
    Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie, Technik, Wirtschaft und Verwaltung, Internationale Wirtschaft.
  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen auf der Grundlage von?Leistungspunkten (ECTS) in einem?nicht abgeschlossenen Bachelorstudium?erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung?innerhalb der ersten zwei Fachsemester?erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), best?tigt durch Vorlage einer?Bescheinigung des Prüfungsamtes?der jeweiligen Fachhochschule. Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.

    Für den Bachelorstudiengang Geographie betrifft dies folgenden Bachelorstudiengang:?
    Kartographie und Geomedientechnik.

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Geoinformatik

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschlüsse?berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Geoinformatik an der Universit?t Augsburg:

  • Die fachgebundene Hochschulreife kann durch den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen auf der Grundlage von?Leistungspunkten (ECTS) in einem?nicht abgeschlossenen Bachelorstudium?erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung?innerhalb der ersten zwei Fachsemester?erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), best?tigt durch Vorlage einer?Bescheinigung des Prüfungsamtes?der jeweiligen Fachhochschule. Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.
    Für den Bachelorstudiengang Geoinformatik betrifft dies folgende Bachelorstudieng?nge:
    Kartographie und Geomedientechnik,?Vermessung und Geoinformatik.

Global Business Management

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschlüsse?berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Global Business Management an der Universit?t Augsburg:

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  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in der?Ausbildungsrichtung?Wirtschaft und Verwaltung oder Internationale Wirtschaft.

  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Erg?nzungsprüfung in Verbindung mit dem Abschlusszeugnis einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten?Fachakademie mit Ausbildungsrichtung?Wirtschaft bei einer Prüfungsgesamtnote ?sehr gut“ in?jedem der beiden Zeugnisse.
  • Zeugnis über die bestandene?Zwischenprüfung?im Sinn des Art. 22 Abs. 1 Satz 1?Leistungslaufbahngesetz?im Rahmen des Vorbereitungsdienstes für den Einstieg in der?dritten Qualifikationsebene?genannten Fachlaufbahnen bzw. fachlichen Schwerpunkte im Bereich:?Verwaltung und Finanzen.

Hebammenwissenschaft

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschlüsse?berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Hebammenwissenschaft an der Universit?t Augsburg:

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  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in der?Ausbildungsrichtung Sozialwesen oder Gesundheit.

Humanmedizin (Modellstudiengang)

Nachstehende Zeugnisse oder Abschlüsse berechtigen zur Aufnahme des Studiengangs Humanmedizin an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Berufsoberschule (BOS 13) oder Fachoberschule (FOS 13) innerhalb oder au?erhalb Bayerns in der Ausbildungsrichtung?Gesundheit.

Ibero-Romanistik bei Hauptsprache Spanisch

Nachstehende Zeugnisse oder Abschluss?berechtigt zur Aufnahme der oben genannten Studienf?cher an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Erg?nzungsprüfung?in Verbindung?mit dem Abschlusszeugnis einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten?Fachakademie mit Ausbildungsrichtung ?bersetzen und Dolmetschen (vormals Fremdsprachenberufe) bei einer Prüfungsgesamtnote ?sehr gut“ in?jedem der beiden Zeugnisse.

Informatik

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschlüsse?berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Informatik an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in den?Ausbildungsrichtungen?Technik oder?Wirtschaft und Verwaltung oder Internationale Wirtschaft.
  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen auf der Grundlage von?Leistungspunkten (ECTS) in einem?nicht abgeschlossenen Bachelorstudium?erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung?innerhalb der ersten zwei Fachsemester?erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), best?tigt durch Vorlage einer?Bescheinigung des Prüfungsamtes?der jeweiligen Fachhochschule. Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.?Für den Studiengang Informatik betrifft dies folgende Bachelorstudieng?nge: Informatik,?Mathematik.
  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Erg?nzungsprüfung?in Verbindung?mit dem Abschlusszeugnis einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten?Fachakademie mit Ausbildungsrichtung?Medizintechnik oder?Wirtschaft?bei einer Prüfungsgesamtnote ?sehr gut“ in?jedem der beiden Zeugnisse.

  • Zeugnis über die bestandene?Zwischenprüfung?im Sinn des Art. 22 Abs. 1 Satz 1?Leistungslaufbahngesetz?im Rahmen des Vorbereitungsdienstes für den Einstieg in der?dritten Qualifikationsebene?genannten Fachlaufbahnen bzw. fachlichen Schwerpunkte im Bereich?Naturwissenschaft und Technik mit fachlichem Schwerpunkt Verwaltungsinformatik.

Ingenieurinformatik

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschlüsse?berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Ingenieurinformatik an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in der?Ausbildungsrichtung?Technik.
  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen auf der Grundlage von?Leistungspunkten (ECTS) in einem?nicht abgeschlossenen Bachelorstudium?erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung?innerhalb der ersten zwei Fachsemester?erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), best?tigt durch Vorlage einer?Bescheinigung des Prüfungsamtes?der jeweiligen Fachhochschule. Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.?Für den Studiengang Ingenieurinformatik betrifft dies folgende Bachelorstudieng?nge: Informatik und?Mathematik.

Italo-Romanistik bei Hauptsprache Italienisch

Nachstehendes?Zeugnis oder Abschluss?berechtigt zur Aufnahme der oben genannten Studienf?cher an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Erg?nzungsprüfung?in Verbindung?mit dem Abschlusszeugnis einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten?Fachakademie mit Ausbildungsrichtung ?bersetzen und Dolmetschen (vormals Fremdsprachenberufe) bei einer Prüfungsgesamtnote ?sehr gut“ in?jedem der beiden Zeugnisse.

Katholische Theologie

Nachstehendes?Zeugnis oder Abschluss?berechtigt zur Aufnahme des Magisterstudiengangs Katholische Theologie an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Erg?nzungsprüfung?in Verbindung?mit dem Abschlusszeugnis einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten?Fachakademie mit Ausbildungsrichtung?Gemeindepastoral?bei einer Prüfungsgesamtnote ?sehr gut“ in?jedem der beiden Zeugnisse.

  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen auf der Grundlage von Leistungspunkten?(ECTS) in einem?nicht abgeschlossenen Bachelorstudium?erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung?innerhalb der ersten zwei Fachsemester?erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), best?tigt durch Vorlage einer?Bescheinigung des Prüfungsamtes?der jeweiligen Fachhochschule.?Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.?Für den Magisterstudiengang Katholische Theologie betrifft dies folgenden Bachelorstudiengang: Religionsp?dagogik und kirchliche Bildungsarbeit.

Kunstp?dagogik

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschlüsse?berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Kunstp?dagogik an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in der?Ausbildungsrichtung?Gestaltung.
  • Zeugnis über die bestandene?Zwischenprüfung?im Sinn des Art. 22 Abs. 1 Satz 1?Leistungslaufbahngesetz?im Rahmen des Vorbereitungsdienstes für den Einstieg in der?dritten Qualifikationsebene?genannten Fachlaufbahnen bzw. fachlichen Schwerpunkte im Bereich?Bildung und Wissenschaft, fachlicher Schwerpunkt Archiv- und Bibliothekswesen.

Kunst- und Kulturgeschichte

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschlüsse?berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Kunst- und Kulturgeschichte an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in der?Ausbildungsrichtung?Gestaltung.
  • Zeugnis über die bestandene?Zwischenprüfung?im Sinn des Art. 22 Abs. 1 Satz 1?Leistungslaufbahngesetz?im Rahmen des Vorbereitungsdienstes für den Einstieg in der?dritten Qualifikationsebene?genannten Fachlaufbahnen bzw. fachlichen Schwerpunkte im Bereich?Bildung und Wissenschaft, fachlicher Schwerpunkt Archiv- und Bibliothekswesen.

Lehramt an Grund- und Mittelschulen

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschlüsse?berechtigen zur Aufnahme der Studieng?nge Lehramt an Grund- und Mittelschulen an der Universit?t Augsburg:

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  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in den?Ausbildungsrichtungen?Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie, Gestaltung,?Gesundheit,?Sozialwesen,?Technik,?Wirtschaft.
  • Die?fachgebundene Hochschulreife?kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen auf der Grundlage von?Leistungspunkten (ECTS) in einem?nicht abgeschlossenen Bachelorstudium?erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung?innerhalb der ersten zwei Fachsemester?erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), best?tigt durch Vorlage einer?Bescheinigung des Prüfungsamtes?der jeweiligen Fachhochschule.?Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.?Für die Studieng?nge Lehramt an Grund- und Mittelschulen betrifft dies folgende Bachelorstudieng?nge: Bildung und Erziehung im Kindesalter,?Musik- und bewegungsorientierte Soziale Arbeit, Soziale Arbeit,?Soziale Arbeit/Soziale Dienste an Schulen. Bei dem Fachhochschulstudiengang Religionsp?dagogik und kirchliche Bildungsarbeit kann der Lehramtsstudiengang in einer F?cherverbindung mit Religionslehre aufgenommen werden.
  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Erg?nzungsprüfung?in Verbindung?mit dem Abschlusszeugnis einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten?Fachakademie mit Ausbildungsrichtung?Gemeindepastoral,?Heilp?dagogik und?Sozialp?dagogik?bei einer Prüfungsgesamtnote ?sehr gut“ in?jedem der beiden Zeugnisse.
  • Zeugnis über die?p?dagogisch-didaktische Abschlussprüfung?am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern (Abteilung I, II, III und V)?zusammen?mit einer Urkunde des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife?gem?? § 38 der Studienordnung für das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehren (FISO) vom 9. August 2005 (GVBl S. 436) in der jeweils geltenden Fassung.
  • Zeugnis über die?Abschlussprüfung am Staatsinstitut für die Ausbildung von F?rderlehrern zusammen?mit einer Urkunde des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife?gem?? § 24 der Studienordnung für das Staatsinstitut für die Ausbildung von F?rderlehrern vom 24. Juni 2008 (GVBL S. 399) in der jeweils geltenden Fassung.

Lehramt an Realschulen und Gymnasien in der F?cherverbindung Mathematik/Physik

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschlüsse?berechtigen zur Aufnahme des Studiengangs Lehramt an Realschulen und Gymnasien an der Universit?t Augsburg in der F?cherverbindung Mathematik/Physik:

  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in der?Ausbildungsrichtung?Technik.
  • Die?fachgebundene Hochschulreife?kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen auf der Grundlage von?Leistungspunkten (ECTS) in einem?nicht abgeschlossenen Bachelorstudium?erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung?innerhalb der ersten zwei Fachsemester?erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), best?tigt durch Vorlage einer?Bescheinigung des Prüfungsamtes?der jeweiligen Fachhochschule.?Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.?Für den Studiengang Lehramt an Realschulen und Gymnasien in der o. g. F?cherverbindung betrifft dies folgenden Bachelorstudiengang: Physikalische Technik.

Materials Science and Engineering

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschlüsse?berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Materials Science and Engineering an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in der?Ausbildungsrichtung?Technik.
  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen auf der Grundlage von?Leistungspunkten (ECTS) in einem?nicht abgeschlossenen Bachelorstudium?erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung?innerhalb der ersten zwei Fachsemester?erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), best?tigt durch Vorlage einer?Bescheinigung des Prüfungsamtes?der jeweiligen Fachhochschule. Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.?Für den Bachelorstudiengang Materials Science and Engineering betrifft dies folgende Bachelorstudieng?nge:?Feinwerk- und Mikrotechniko?Mikrosystemtechnik und?Physikalische Technik.
  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Erg?nzungsprüfung?in Verbindung?mit dem Abschlusszeugnis einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten?Fachakademie mit Ausbildungsrichtung?Augenoptik oder?Medizintechnik?bei einer Prüfungsgesamtnote ?sehr gut“ in?jedem der beiden Zeugnisse.

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Mathematik

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschlüsse?berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Mathematik an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in den?Ausbildungsrichtungen?Technik.
  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen auf der Grundlage von?Leistungspunkten (ECTS) in einem?nicht abgeschlossenen Bachelorstudium?erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung?innerhalb der ersten zwei Fachsemester?erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), best?tigt durch Vorlage einer?Bescheinigung des Prüfungsamtes?der jeweiligen Fachhochschule. Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.?Für den Bachelorstudiengang Mathematik betrifft dies folgende Bachelorstudieng?nge:?Informatik,?Mathematik,?Technische Informatik.

Mathematik und Informatik

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschlüsse?berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Mathematik und Informatik an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in der?Ausbildungsrichtung Technik.

  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen auf der Grundlage von?Leistungspunkten?(ECTS) in einem?nicht abgeschlossenen Bachelorstudium erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den?Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung innerhalb der ersten zwei Fachsemester?erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), best?tigt durch Vorlage einer?Bescheinigung des Prüfungsamtes?der jeweiligen Fachhochschule.?Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.?Für den Studiengang Mathematik und Informatik betrifft dies die Bachelorstudieng?nge:?Informatik,?Mathematik, Technische Informatik.

Medien und Kommunikationswissenschaft

Nachstehende?Zeugnisse?berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Medien und?Kommunikationswissenschaft an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in der?Ausbildungsrichtung?Gestaltung.

Medizinische Informatik

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschlüsse?berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Medizinische Informatik an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Berufsoberschule?(BOS 13)?oder Fachoberschule?(FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in der Ausbildungsrichtung?Technik.
  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen auf der Grundlage von?Leistungspunkten (ECTS) in einem?nicht abgeschlossenen Bachelorstudium?erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung?innerhalb der ersten zwei Fachsemester?erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), best?tigt durch Vorlage einer?Bescheinigung des Prüfungsamtes?der jeweiligen Fachhochschule. Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.?Für den Studiengang Medizinische Informatik betrifft dies folgende Bachelorstudieng?nge:?Informatik,?Mathematik.

Physik

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschlüsse?berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Physik an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in der?Ausbildungsrichtung?Technik.
  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen auf der Grundlage von?Leistungspunkten (ECTS) in einem?nicht abgeschlossenen Bachelorstudium?erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung?innerhalb der ersten zwei Fachsemester?erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), best?tigt durch Vorlage einer?Bescheinigung des Prüfungsamtes?der jeweiligen Fachhochschule. Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.?Für den Studiengang Physik betrifft dies folgende Bachelorstudieng?nge:?Feinwerk- und Mikrotechnik,?Mikrosystemtechnik,?Physikalische Technik.
  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Erg?nzungsprüfung?in Verbindung?mit dem Abschlusszeugnis einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten?Fachakademie mit Ausbildungsrichtung?Augenoptik oder Medizintechnik bei einer Prüfungsgesamtnote ?sehr gut“ in?jedem der beiden Zeugnisse.

Rechtswissenschaft

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschlüsse?berechtigen zur Aufnahme des Studiengangs Rechtswissenschaft an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in der?Ausbildungsrichtung:
    Wirtschaft und Verwaltung, Internationale Wirtschaft.

  • Zeugnis über die bestandene?Zwischenprüfung?im Sinne des Art. 22 Abs. 1 Satz 1?Leistungslaufbahngesetz?im Rahmen des Vorbereitungsdienstes für den Einstieg in der?dritten Qualifikationsebene?genannten Fachlaufbahnen bzw. fachlichen Schwerpunkte im Bereich?Verwaltung und Finanzen,?Justiz,?Polizei und Verfassungsschutz mit fachlichem Schwerpunkt?Polizeivollzugsdienst.

Rechts- und Wirtschaftswissenschaften

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschlüsse?berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in der?Ausbildungsrichtung:
    Wirtschaft und Verwaltung, Internationale Wirtschaft.

  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen auf der Grundlage von?Leistungspunkten (ECTS) in einem?nicht abgeschlossenen Bachelorstudium?erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung?innerhalb der ersten zwei Fachsemester?erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), best?tigt durch Vorlage einer?Bescheinigung des Prüfungsamtes?der jeweiligen Fachhochschule. Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.?Für den Studiengang Rechts- und Wirtschaftswissenschaft betrifft dies folgenden Bachelorstudiengang: Betriebswirtschaft.

  • Zeugnis über die bestandene?Zwischenprüfung?im Sinn des Art. 22 Abs. 1 Satz 1?Leistungslaufbahngesetz?im Rahmen des Vorbereitungsdienstes für den Einstieg in der?dritten Qualifikationsebene?genannten Fachlaufbahnen bzw. fachlichen Schwerpunkte im Bereich?Verwaltung und Finanzen.

  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Erg?nzungsprüfung?in Verbindung?mit dem Abschlusszeugnis einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten?Fachakademie mit Ausbildungsrichtung?Wirtschaft?bei einer Prüfungsgesamtnote ?sehr gut“ in?jedem der beiden Zeugnisse.

Sozialwissenschaften

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschlüsse?berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Sozialwissenschaften an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in den?Ausbildungsrichtungen Sozialwesen,?Wirtschaft und Verwaltung oder Internationale Wirtschaft.
  • Die?fachgebundene Hochschulreife?kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen auf der Grundlage von?Leistungspunkten (ECTS) in einem?nicht abgeschlossenen Bachelorstudium?erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung?innerhalb der ersten zwei Fachsemester?erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), best?tigt durch Vorlage einer?Bescheinigung des Prüfungsamtes?der jeweiligen Fachhochschule.?Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.?Für den Studiengang Sozialwissenschaften betrifft dies folgende Bachelorstudieng?nge: Sozialwirtschaft,?Soziale Arbeit,?Musik- und bewegungsorientierte Soziale Arbeit,?Soziale Arbeit/Soziale Dienste an Schulen.
  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Erg?nzungsprüfung?in Verbindung?mit dem Abschlusszeugnis einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten?Fachakademie mit Ausbildungsrichtung?Gemeindepastoral,?Heilp?dagogik,?Sozialp?dagogik,?Wirtschaft?bei einer Prüfungsgesamtnote ?sehr gut“ in?jedem der beiden Zeugnisse.

Volkswirtschaftslehre

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschlüsse?berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Volkswirtschaftslehre an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in der?Ausbildungsrichtung:
    Wirtschaft und Verwaltung, Internationale Wirtschaft.

  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen auf der Grundlage von?Leistungspunkten (ECTS) in einem?nicht abgeschlossenen Bachelorstudium?erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung?innerhalb der ersten zwei Fachsemester?erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), best?tigt durch Vorlage einer?Bescheinigung des Prüfungsamtes?der jeweiligen Fachhochschule. Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.?Für den Studiengang Volkswirtschaftslehre betrifft dies folgenden Bachelorstudiengang:?Betriebswirtschaft.

  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Erg?nzungsprüfung in Verbindung mit dem Abschlusszeugnis einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten?Fachakademie mit Ausbildungsrichtung?Wirtschaft?bei einer Prüfungsgesamtnote ?sehr gut“ in?jedem der beiden Zeugnisse.

  • Zeugnis über die bestandene?Zwischenprüfung?im Sinn des Art. 22 Abs. 1 Satz 1?Leistungslaufbahngesetz?im Rahmen des Vorbereitungsdienstes für den Einstieg in der?dritten Qualifikationsebene?genannten Fachlaufbahnen bzw. fachlichen Schwerpunkte im Bereich:?Verwaltung und Finanzen.

Wirtschaftsinformatik

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschlüsse?berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsinformatik an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in den?Ausbildungsrichtungen?Technik,?Wirtschaft.

  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen auf der Grundlage von?Leistungspunkten (ECTS) in einem?nicht abgeschlossenen Bachelorstudium?erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung?innerhalb der ersten zwei Fachsemester?erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), best?tigt durch Vorlage einer?Bescheinigung des Prüfungsamtes?der jeweiligen Fachhochschule. Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.?Für den Studiengang Wirtschaftsinformatik betrifft dies die folgenden Bachelorstudieng?nge: Informatik,?Wirtschaftsinformatik.

  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Erg?nzungsprüfung?in Verbindung?mit dem Abschlusszeugnis einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten?Fachakademie mit Ausbildungsrichtung?Wirtschaft?bei einer Prüfungsgesamtnote ?sehr gut“ in?jedem der beiden Zeugnisse.

Wirtschaftsingenieurwesen

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschlüsse?berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in den?Ausbildungsrichtungen?Technik,?Wirtschaft.

  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen auf der Grundlage von?Leistungspunkten (ECTS) in einem?nicht abgeschlossenen Bachelorstudium?erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung?innerhalb der ersten zwei Fachsemester?erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), best?tigt durch Vorlage einer?Bescheinigung des Prüfungsamtes?der jeweiligen Fachhochschule. Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.?Für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen betrifft dies folgenden Bachelorstudiengang: Wirtschaftsingenieurwesen.

  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Erg?nzungsprüfung?in Verbindung?mit dem Abschlusszeugnis einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten?Fachakademie mit Ausbildungsrichtung?Augenoptik,?Medizintechnik,?Wirtschaft?bei einer Prüfungsgesamtnote ?sehr gut“ in?jedem der beiden Zeugnisse.

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Wirtschaftsmathematik

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschlüsse?berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsmathematik an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in den?Ausbildungsrichtungen?Technik,?Wirtschaft.
  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen auf der Grundlage von?Leistungspunkten (ECTS) in einem?nicht abgeschlossenen Bachelorstudium?erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung?innerhalb der ersten zwei Fachsemester?erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), best?tigt durch Vorlage einer?Bescheinigung des Prüfungsamtes?der jeweiligen Fachhochschule. Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.?Für den Studiengang Wirtschaftsmathematik betrifft dies folgenden Bachelorstudiengang:?Mathematik.
  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Erg?nzungsprüfung?in Verbindung?mit dem Abschlusszeugnis einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten?Fachakademie mit Ausbildungsrichtung?Wirtschaft?bei einer Prüfungsgesamtnote ?sehr gut“ in?jedem der beiden Zeugnisse.

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