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Bei folgenden Themen k?nnen Sie sich vertrauensvoll an die Betriebs?rztin wenden:

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Betriebs?rzte beraten grunds?tzlich, und wie im Arbeitssicherheitsgesetz §3 festgeschrieben, zusammen mit den Fachkr?ften für Arbeitssicherheit die Mitarbeiter, den Arbeitgeber und die Führungskr?fte zu Fragen des Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung am Arbeitsplatz, insbesondere hinsichtlich

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·???????? der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gef?hrdungsbeurteilung)

·???????? der Gestaltung der Arbeitspl?tze, des Arbeitsablaufes, der Arbeitsumgebung, und in sonstigen Fragen der Ergonomie

·???????? der Planung, Ausführung und Unterhaltung? von Betriebsanlagen und von sozialen und sanit?ren Einrichtungen

·???????? der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen

·???????? der Auswahl und Erprobung von pers?nlicher Schutzausrüstung

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Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge, z.B. bei Mitarbeitern mit Bildschirmarbeit,? ber?t die Betriebs?rztin Sie individuell zu Aspekten des gesundheitsf?rderlichen Arbeitens und bei Bedarf auch bezüglich Ihrer Arbeitsplatzgestaltung.

Auch bei Fragen nach l?ngerer Erkrankung z.B. in Verbindung mit einer stufenweisen Wiedereingliederung am Arbeitsplatz kann die Betriebs?rztin Sie unterstützen.

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Wie für alle anderen ?rzte auch gilt auch für Betriebs?rzte die ?rztliche Schweigepflicht.

Sprechzeiten und Erreichbarkeit

Einmal im Monat Donnerstags, Geb?ude D3, Raum 1077

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E-Mail: maria-luise.schroemer@uk-augsburg.de

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Terminvereinbarung über das Sekretariat Abteilung V, Bau und Technik

Telefon:????????+49 821 598 5219?

Alternativ:???? +49 821 598 5207

Angebote

  1. Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung
  2. Untersuchungen nach R?ntgen- und Strahlenschutzverordnung
  3. Impfungen bei beruflicher Gef?hrdung gem?? Empfehlungen der St?ndigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut
  4. Beteiligung an Gef?hrdungsbeurteilungen unter der Federführung der Sicherheitsfachkraft
  5. Beratungs- und Schulungst?tigkeit im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements
  6. Wiedereingliederung nach l?ngerer Arbeitsunf?higkeit oder bei Schwerbehinderung
  7. Individuelle arbeitsmedizinische Beratung,
  • z.B. bei gesundheitlichen Problemen, die sich auf die berufliche T?tigkeit auswirken k?nnen (u.a. Muskel-Skelett-Erkrankungen, psychische Erkrankungen)
  • wenn bei Mitarbeiter*innen der Eindruck besteht, dass die berufliche T?tigkeit zu gesundheitlichen Beeintr?chtigungen führt,
  • zur Arbeitsplatzergonomie, z.B. bei Büro-/Bildschirmarbeitspl?tzen

Ansprechperson

Dr. Marie-Luise Schr?mer
Betriebs?rztin
Universit?t Augsburg

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