足球竞彩网_365bet体育在线投注-【中国科学院】

图片

图片

Rechtsgrundlage + Akkreditierungsregeln

Rechtsgrundlagen für Akkreditierungsverfahren

?

Die Rechtsgrundlage für die Akkreditierung von Studieng?ngen mit den Abschlüssen Bachelor und Master ergibt sich aus Art. 10 Abs. 4 BayHSchG in dem es hei?t:

?

"Im Bereich von Studium und Lehre, insbesondere der Bachelor und Masterstudieng?nge, soll als eine der Ma?nahmen der Qualit?tssicherung eine Akkreditierung durch eine anerkannte Einrichtung erfolgen."

?

Konkret geregelt ist die Akkreditierung im Studienakkreditierungsstaatsvertrag und vor allem in der Bayerischen Studienakkreditierungsverordnung (BayStudAkkV).

?

?

足球竞彩网_365bet体育在线投注-【中国科学院】